47? Der neue bulgarische Zolltarifentwurf.
Franken
295. Satller- und Geschirrmacherwaren:
a) Sättel aller Art ohne Zubehör . . ..„Stäüct 20
b) Ausrüstungsgegenstände für Sättel und Reitzeug . 100 kg 250
c) Geschirrmacherwaren, Wagengeschirr und Zaumzeug, ganz
aus Leder, bedeckt mit Leder oder in Verbindung mit
Veder . . . . 100 kg 200
Bemerkung zu 295. Sattelgestelle sind zollfrei.
296. Treibriemen, genäht oder nicht und Schläuche aus Leder aller
Art, mit oder ohne Verbindung mit anderen Materialien 100 ke 150
297. Schuhmacherwaren:
a) Leder, zugeschnitten zu Sohlen, viereckigen oder runden
Stücken; zugeschnittene Lederstreifen, zugerichtet oder nicht
für Ledersandala . . . . . . IW0 tg 175
b) Stiefelschäfte und nur zugeschnittene nicht genähte
Schuhteile .. . - .. „ % .' J00 kg 360
~) Vorderteile und Quartiere aus Leder, genäht, gefüttert
oder nicht, mit oder ohne Einsähe von elastischem
Zeugstofft . . . ... . 100 kg 450
1) Gemeine Schuhwaren aus grobem Leder, gespaltenem
Vachetteleder, Juchtenleder, Schaf-, Ziegenleder und
fertige Sandalen . . . yy. 100 tg 250
e) Schuhzeug aus jedem anderen Leder . . . . 100 - 400
k) Schuhzeug aus Chevreau, Seidenstoff und anderen
Materialien . . 100 kg 900
298. Lederhandschuhe aller Art mit und ohne Futter Dutzend 10
299. Zugeschnittene Handschuhe, nicht genäht . . 100 kg 750
300, [Hutleder . .. .. .. 100 - $s0
301. Stöcke, Reit- und andere Peitschen aus Tiersehnen mit oder ohne
andere Materialien, mit Ausnahme derjenigen, die einem
höheren Einfuhrzoll unterliegen:
a).nicht lackierte . cms u. ; og. - 100 ks 40
b).lackiert .. ...;: „, . s .100 - 100
302. Arbeiten aus hartem Leder (Sohlenleder), Schafleder, Ziegenleder,
 durchsichtigem Leder, mit oder ohne Holz oder
Papierverbindung . . . u 100 ks 120
303. Lederwaren aller Art, nicht besonders genannt, auch in Verbindung
 mit anderen Materialien mit Ausnahme von
Muschelschalen, Schildpatt usw., Elfenbein, Perlmutter, Bernstein,
 Achat, Meerschaum, Edelmetallen, Seide, Samt und
Edelsteinen &amp; ... 15 h . .100 kg 300
Bemerkung zu s02 und 808. Unter diese beiden Nummern
fallen: Riemen (mit Ausnahme der Treibriemen), Gurte (mit
Ausnahme der Gurte aus Metalldraht), Gürtel (Gürtelgurte)
mit Ausnahme der Damengürtel, gefüttert mit Seide oder der