47 Der neue bulgarische Zolltarifentwurf.
317. Gewebe und Wirkstoffe aus reiner Seide (einschl. der Tücher si
[Foulards], des Krepps und des Tülls), auch gemischt mit
allen anderen Spinnstoffen, mit Ausnahme von Gold- und
Silberfäden, sowie vergoldeten und versilberten Metallfäden
1 ke 12
318. Gewebe und Wirkstoffe aus Seide (einschl. der Tücher [Foulards],
des Krepps und des Tülls), gemischt mit allen anderen Spinnstoffen,
 nicht mit Gold- und Silberfäden, mit vergoldeten
oder versilberten Metallfäden . . . zi Lks 10
319. Samt und Plüsch aus reiner oder gemischter Seide . . 1 - 10
320. Decken und Vorhänge in Stücken:
a) aus reiner Seide oder aus Seide, gemischt mit Goldoder
 Silberfäden, vergoldeten oder versilberten Metallfäßhon.
 . . . „M.. ;. kt 15
b) aus Seide, gemischt mit anderen Spinnsstofen . 1 - 12
321. Schale, Taschentücher, Kopftücher (Halstücher) und andere
ähnliche Waren aus reiner oder gemischter Seide:
a) gesäumt oder nicht . . m;
b) bestickt, mit Spitzen, Fransen und anderen Verzierungen
versehen, auch mit Fäden aus Edelmetallen . . 1 kg 20
322. Wirkwaren aus reiner oder gemischter Seide, einfach verbunden,
jedoch nicht genäht:
a) gewöhnliche . . . rr: «» 1 kg 12
b) in Verbindung mit Gold- und Silberfäden, vergoldeten
oder versilberten Metallfääen . . „J kt 16
Bemerkung zu 322. Unter diese Nummer fallen auch
Strümpfe und Halbsstrümpfe, Trikothandschuhe, Unterbeinkleider,
Westen, Mützen, Halstücher und andere ähnliche Wirkwaren,
auch mit Knöpfen, Bändern und dergl. versehen, unter der
Bedingung, daß diese Zutaten für die Verwendung der Ware
notwendig sind.
Wirkwaren, die genäht, zugeschnitten und mit Stoffen, Bändern
und Posamenten versehen sind, werden wie Kleider und Puhwaren
 nach Abschnitt XXV verzollt.
323. Possamentierwaren: Borten, Lihen, Bänder, Knöpfe, Gehänge,
Quasten und andere ähnliche Waren:
a) aus reiner Seide oder aus Seide, gemischt. mit Goldoder
 Silberfäden, vergoldeten oder versilberten Metallfäden
 . . .* H Pts 10
b) aus Seide, gemischt mit anderen Spinnstofen . 1 = $
324. Spitzen und Stickereien aller Art:
a) aus reiner Seide oder aus Seide, gemischt mit Goldoder
 Silberfäden, vergoldeten oder versilberten Metallfiden
 .. . z. 1kg - 20
b) aus Seide, gemischt mit anderen Spinnstofen . 1 - 15

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