Der neue bulgarische Zolltarifentwurf. 477
Franken
325. Bänder aller Art aus reiner oder mit anderen Spinnstoffen
gemischter Seide . M e t, 4U4k8 10
Bemerkung zu 8256. Gewebe und Waren aller Art aus
künstlicher reiner oder gemischter Seide werden wie solche aus
reiner Seide verzollt. – Waren aus mit anderen Spinnstoffen
gemischter Seide werden, wenn sie mit Gold- oder Silberfäden,
vergoldeten oder versilberten Metallfäden vermischt sind, wie
Waren aus reiner Seide, vermischt mit Gold- oder Silberfäden,
vergoldeten oder versilberten Metallfäden, behandelt. t
KRÜI]]. Wolle, Ziegen- und andere Tierhaare sowie Waren daraus.
326. Gewöhnliche Wolle (grobe) :
a) ungewaschen. . . ¿e ¿ 1Wo0k 10
b) gewascha. . , . 100 » 15
327. Alpaka-, Lama-, Vigognewolle, Yakhaare, feine Wolle sogen.
Merino- und Kreuzungsschafwolle, Kamel- und Ziegenhaare,
Kaschmirwolle, auch gewaschen . . frei
328. Wolle aller Art:
a) gekämmt oder gewaschen, auch zu Fließen zubereitet 100 ke 35
b) gefärbt. . . ; J. 400 .. #%95
329. Kratzwolle und künstliche Wolle . . - A00: » g996
330. Garn aus Wolle, rein oder gemischt mit pflanzlichen Spinnstosfen,
 einfach oder mehrdrähtig bis Nr. 40:
a) ungefärbt.. . . : 100 kg 100
b) gefärbt. :. . .. 100 = #1820
331. Garn aus Wolle, rein oder gemischt mit pflanzlichen Spinnstoffen,
 einfach oder mehrdrähtig, von Nr. 40 und darüber,
auch gefärbt. .. . . 100 kg 60
332. Ziegenhaare aller Art:
a) gewaschen oder ungewaschen . „trei
b) gefärbt. . . 100 ke 10
333. Schweinehaare, nicht bearbeitet . .. .. . » frei
334. Haare von anderen Tieren, nicht besonders genannt . 100 ke 10
335. Garn aus Ziegenhaaren aller Art, ungefärbt:
a) aus Haaren der Mohairziege, rein oder gemischt, das
Mohairziegenhaar vorherrschan.. . . . . 100 kg 150
b) anderes Garn mit Ausnahme des aus Ziegen-, Kaschmiroder
 Kamelhaaren hergeftellen. . ..... =. d00kg %s
336. Garn aus Ziegenhaaren aller Art, gefärbt:
a) Mohairgarn, rein oder gemischt . 100! e 180
b) anderes . .. 100.. » 100
337. Garn aus Tierhaaren, nicht besonders genannt, auch gefärbt
100 ke 100
Bemerkung zu 83387. Mit Seide gemischtes Wollengarn
wird wie Seidengarn verzollt.