12: ) Der neue bulgarische Zolltarifentwurf.
Franken
356. Baumwollenwatte aller Art mit Ausnahme der zu Heilzwecken
zubereiteten Watte. . . so. „ 001kw 45
357. Zu Heilzwecken zubereitete Watte aller Art .. . . . 100 - 40
358. Baumwollengarn, eindrähtig (Soulan), roh und ungefärbt:
a) bis Nr. 14 nglisG, . . 100 kg 2%25
b) von Nr. 15 bis Nr. 24 englisch Us: 100,1, 30
e) über Nr. 24 english, . . . 100 = 40
359. Baumwollengarn, gezwirnt, nicht gebleicht, nicht gefärbt:
a) bis Nr. 14 englissh . . 100. ÿÀ 390
b) von Nr. 15 bis Nr. 24 englisch 100‘.9vy :35
e) über Nr. 24 englisch . . 100 - . ö0
360. Baumwollengarn, gezwirnt oder ungezwirnt, gebleicht:
a) bis Nr. 14 englisch . 100 -..; 86
b) von Nr. 15 bis Nr. 24 englisch ... 100: » : 40
c) über Nr. 24 englisch . 100 = ÿ#d
361. Baumwollengarn, gezwirnt oder ungezwirnt, gefärbt oder buntfarbig:

a) bis Nr. 14 english, . . . 100 ke 45
b) von Nr. 15 bis Nr. 24 englisch 100 - ßs0
c) über Nr. 24 english, . . . 100 = s65
362. Netzgarn und gezw rntes Garn in Strähnen:
a) gebleicht . 100 - s5s0
b) gefärbt . gz. &gt; F 100 - s65
363. Näh- und Strick-(Hätkel-)garn auf Spulen, Pappkarten, in Strähnen,
Knäueln und anderen Aufmachungen, gebleicht oder gefärbt
100 kg 100
Bemerkung zu 368. Das Gewicht der zum Aufwickeln .
Garns dienenden Spulen, Kartons usw. wird nicht in Abzug
gebracht.
364. Bindfaden, Schnüre und Stricke aller Art aus Baumwolle 100 ke, 70
365. Baumwollengewebe, roh oder gefärbt.... . . . . 100 - 70
Bemerkung zu 366. Unter diese Nummer fallen: roher
Kattun (sogenannter „american“), glatt oder geköpert, Schleiertuch
 (sogenanntes flank, élken-besi), Nachahmung von Leinwand
und dergleichen.
366. Baumwollengewebe, gebleicht oder nach dem Weben einfarbig
gefärbt, glatt oder geköpert, mit Ausnahme der besonders genannten
 . . . 100 kg 90
Bemerkung zu s866. Unter diese Nummer gehören: gebleichte
 baumwollene Gewebe, Madapolam, Kaliko, Perkal,
Taschentücher aus Perkal, nicht zugeschnitten, Baumwollendrell,
nicht geplüschter Pikee, Pikeedecken im Stück (nicht genäht),
Servietten und Tischtücher, einfarbig, nicht genäht, appretierte
Mussseline, Kanevas, „Cambridge“-Gewebe und alle andern im
Stück einfarbig gefärbten Zeuge.

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