Der neue bulgarische Zolltarifentwurf. 483
Franken
378. Verbandstoffe . 100 kg. 40
Bemerkung zu 878. Unter diese Nummer gehören: Scharpie,
Verbandgaze, Binden (Bandagen) usw.
RRUIV. Flachs, Hanf, Jute und andere nicht besonders genannte
Web- und Spinustoffe und Waren daraus.
379. Hanf und Jlachs:
ä) roh... W . frei
b) gepocht, gekrempelt oder in Abfällen . . . 100 kg .. 10
380. Jute, neuseeländischer Flachs und andere nicht besonders genannte
 pflanzliche Spinnstoffe, roh oder gelämmt . . . . frei
381. Garn aus Hanf, Flachs und Ramie in Strähnen:
ä) roh... . ;: . 100 ke 80
b) gebleicht oder gefärbt . . "100. , &lt;46
382. Nähgarn aus Hanf, Flachs und Ramie auf Spulen, Kartons,
in kleinen Slrähnen oder anderer Aufmachung :
s) roh . . . . «. 1400 kw 60
b) gebleicht oder gefärbt . 100 -= 7155
Bemerkung zu 882. Für diese Waren wird keine Tara abgezogen.

Unter diese Nummer gehört Schusterdraht.
Fäden von mehr als 1 mm Dicke werden nach Nr. 386 verzollt.
383. Garn aus Jute, neuseeländischer Flachs und anderen nicht besonders
 genannten Spinnstoffen:
a) roh... .... . u. ~w.. . J00KkKg 10
b) gebleicht oder gefärbt . 100 - 16
384. Nähgarn aus Jute und anderen pflanzlichen Spinnstoffen:
a). roh .. . . . , 100 kg 45
b) gebleicht oder gesärbt . . 100 - 60
Bemerkung zu 884. Für Rollen, Pappkarton usw. findet
ein Gewichtsabzug nicht statt.
385. Bindfaden und Schnüre aus Flachs, Jute und anderen nicht
besonders genann!en Spinnstosfen . . . „.«J00.ks -.75
386. Tauwerk aus Flachs, Jute und anderen nicht besonders genannten
Spinnstoffen. . . rrz4460k6 $0
387. Seilerwaren, nicht besonders genannt . § 100 - 100
Bemerkung zu 887. Unter diese Nummer fallen: Halfter,
Gurte, Zügel (Trensen), kleine Nee aus Bindfaden oder Schnüren,
Treibriemen und andere ähnliche Waren, selbst in Verbindung
mit zu ihrem Gebrauch unentbehrlichem Zubehör aus Holz oder
Metall.
388. Fischernetze aller Art 100 kg 150