4 Der neue bulgarische Zolltarifentwurf.
Franken
389. Bettzwillich aller Art:
a) roh ..; : 100 kg S80
þ) gebleicht oder gefärbt . 100 - 100
390. Gewebe aus Flachs oder Hanf mit Ausnahme der unter
Nr. 389 und 391 genannten:
) roh .ws . 100 kg 100
b) gebleicht, gefärbt oder mit gefärbtem Garn hergestellt 100 - 120
391. Bedruckte oder damassierte Leinengewebe jeder Art, leinene
Taschentücher jeder Sorte, abgepaßt, roh, gebleicht, bedruckt,
 bunt gefärbt, damassiert, mit aufgedruckten Zeichen:
Decken, Handtücher und andere Tisch- und Toilettewäsche 100 ke 175
Bemerkung zu 391. Gesäumte oder gefranste Taschentücher
werden nach Nr. 398 verzollt.
392. Battist, Linon und andere leichte Leinengewebe sowie nicht
gesäumte oder gefranste Taschentücher aus diesen Zeugen 100ke 100
Bemerkung zu 392. Unter Battist sind mehr oder weniger
dichte, schwach durchsichtige Gewebe aus feinstem Leinengarn,
gewöhnlich ohne glänzende (schimmernde) Appretur zu verstehen.
Ebenso werden tarifiert: Die Fabrikate aus undichten
Geweben, zu denen die Siebtücher aus feinem Garn gehören.
393. Taschentücher, Decken, Bettücher, Servietten und andere ähnliche
 Waren aus Leinwand, gesäumt, geschnitten (zugeschnitten)
oder mit Fransen . . L „ 400 kg 6500
394. Decken, Servietten, Bettücher, Handtücher, Vorhänge und andere
Waren dieser Art aus reinem Hanf oder gemischt mit anderen
pflanzlichen Spinnstoffen:
a) im Stäk . . . 100 kg 150
b) abgepaßt, gesäumt oder mit Kanten 100. - 200
395. Wirkwaren aus Leinen, Hanf und anderen nicht besonders genannten
 pflanzlichen Spinnstoffen, einfach verbunden aber
nicht genäht. . . „ 400 kg .400
Bemerkung zu 896. Unter diese Nummer gehören: Damenund
 Herrenstrümpfe, Gamaschen, Unterjacken (Trikots), Westen,
Unterhosen, Handschuhe, Nachtmüten, Kapuzen, Busentücher
 (Schale), Netzhauben, Manschetten, auch verbunden oder
garniert mit anderen Materialien, wie: Knöpfen, Bändern,
Borten (auch seidenen) und anderem ähnlichen Zubehör, vorausgeseßt,
 daß die für die Verwendung der Ware unentbehrlich
 sind.
396. Posamenten aus Flachs, Hanf und anderen pflanzlichen Spinnstoffen,
 roh, gebleicht oder gefärbt . ; . 100 kg 350
Bemerkung zu 896. Unter diese Nummer gehören:
Lißen, Rundschnüre, Borten, Bänder (Crepinen), Fransen,
Knöpfe und andere ähnliche Waren.

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