Der neue bulgarische Zolltarifentwurf. AST
Franken
416. Bijouterien aus Gold, Silber, Platina und allen Legierungen
dieser Metalle, nicht mit Edelsteinen verziert, zum Schmuck und
zur inneren Ausschmückung von Wohnungen:
a) aus Gold, Platina und ihren Legierungke . . 1 ke 40
b) aus Silber uder vergoldet . . . . uns nw
417. Bijouterien aus Edelmetallen, mit Edelsteinen verziet. . 1 - 50
418. Bijouterien aus Nachahmungen von Edelmetallen, auch vergoldet
 oder versilbert, aber nicht mit Edelsteinen verziert:
s) feite .. ... „O.. s11, nut 1k8 : 30
b) gewöhnliche ..... . . s Pes 410
Bemerkung zu 418. Unter diese Nummer fallen: alle
Schmuckgegenstände, wie: Dhrringe, Broschen, Ringe, Armbänder,
Haarnadeln, Halsketten, Medaillons, Medaillen und andere
ähnliche Waren aus Bronze, Kupfer, Packfong (Weißkupfer aus
China), Tombak und andere Legierungen, nicht versilbert, mit
oder ohne Ausstattung mit falschen Edelsteinen aus gefärbtem
Glas oder anderen Zusammensetzungen, welche in grober Weise
kostbare Stoffe nachahmen, sogenannte böhmische Bijouteriewaren
 usw.
Unter diese Nummer fallen ferner gewöhnliche Bijouteriewaren
 aus Neapel und anderen Orten Süd-Jtaliens, wie:
Ohrringe, Broschen, Armbänder, Halsketten aus Korallenabfällen,
aus Muscheln, Lava gefaßt in Legierungen aller Art mit Ausnahme
 von Gold und von Silber.
419. Ganz dünne Bleche (varak) :
a) aus Gold. . . . M »; 4d0
.. «b) aus, Silber ........ : 2
o) alle andern ........ 1
420. Lahn (Flitter) :
a) aus Gold oder vergoldet 10
b) aus Silber oder versilbert : f
e) falscher Lahn. .
421. Taschenuhren:
a) mit Gehäusen aus Gold oder anderen mit Edelsteinen
verzierten Metallen, Taschen-Chronometer . . Stück 10
b) mit Gehäusen aus Silber oder versilbert, weder mit
Gold noch mit Cdelsteinen ausgestattet.... . Stück 3
e) mit Gehäusen aus allen anderen Metallen, weder mit
Gold noch mit Cdelsteinen verziert oder ausgestattet Stück 1,50
Bemerkung zu 421. Die unter Absatz b und e dieser Nummer
fallenden Uhren haben neben dem Zoll noch eine Zuschlagsabgabe
 von b0 9o zu entrichten, wenn sie mit Gold verziert oder
ausgestattet sind. Edelsteine, die einen Teil des Uhrwerks bilden,
veranlassen nicht die Erhebung des in dieser Nummer unter
Absatz a festgesetten Zolles.