Der neue bulgarische Zolltarifentwurf. 489
Franken
428. Falscher Lahn, auch auf Nähgarn, Baumwolle, Seide zum Sticken,
Weben und zu anderen Zwecken aufgezogen, Perlen, Flitter und
ähnliche Gegenstände; alle diese Waren aus Kupfer, Messsing
oder anderen Metallen mit Ausnahme von Gold und Silber,
auch nicht vergoldet oder versilbeet . . . . . , 2005)
429. Kahel aller Art &amp; . » . . .. . 100 kw 30
4130. Waren und Gegenstände aus Kupfer- oder Messsingdraht, poliert
oder nicht, gefärbt oder nicht, auch in Verbindung mit anderen
gewöhnlichen Stosfen, aber weder vergoldet noch versilbert,
gewebte oder gewirkte Stoffe aus Kupfer- oder Messingdraht 150#*)
Bemerkung zu 430. Wenn die in den Nummern 428480
aufgeführten Waren vergoldet oder versilbert sind, so haben sie
neben dem Zoll dieser Nummern einen Zuschlag von s0 %% zu
entrichten.
Unter diese Nummer fallen: Nadeln, Spangen, Knöpfe,
Schnallen für Kleider, Häkelhaken, kleine Ringe, Stifte (kleine
Nägel), Vogelbauer, kleine Körbchen und andere Gegenstände
aus Kupfer- oder Messingdraht, welche den in dieser Nummer
festgeseßten Bedingungen entsprechen.
431. Hausgeräte aus Kupfer, Messing oder Bronze . . . 100 kg 120
Bemerkung zu 431. Hierunter fallen auch Samovars.
432. Gefäße und Apparate aus Kupfer, Messing oder Bronze
für Fabriken, Schiffe, Dampfmaschinen, Destillerien, Raffinerien
Färbereien und andere Industrien; Resservoire, Wannen, Fässer,
Kessel, Röhren, Lager und Ölbehälter uw. . . . 100 kg 50
133. Waren aus Kupfer, Messing, Bronze, gegossen oder gedreht,
Waren aus Kupfer- oder anderem Metallblech, alle diese Erzeugnissse
 gefärbt oder nicht, poliert oder nicht, auch in Verbindung
 mit anderen gewöhnlichen Materialien, aber weder
ziseliert noch verniert, vernickelt, versilbert, vergoldet 100 kg 100
Bemerkung zu 488. Unter diese Nummer fallen: Betten,
Lüster, Lampen, Türen und andere Zubehörstücke für Öfen,
Kaminschirme, Gitterwerk für Ofen und für Fenster, Tische,
Leuchter, Schellen (Viehglocken), Bügeleisen, Formen für Küchen,
Möbelrollen; Tür- und Fenstergrissfe, Schlösser, Vorlegeschlösser,
Gardinenstangen, Zubehörteile für Schlösser (Schloßbleche), Ausstattungsgegenstände
 für Sattler, Geschirrmacher und Wagenbauer
 usw., Rosetten, Siegel, Gardinenhalter, Schuhösen, Gewichte,
 Werkzeuge für verschiedene Handwerke und überhaupt
alle Kupfer-, Messing- oder Bronzewaren, die ihrer Beschaffenheit
 nach unter diese Tarifnummer fallen.
434. Glocken . . . 80*)
435. Waren aus Kupfer, Messing oder Bronze, ziseliert, verniert,
vernickelt, vergoldet oder versilbert, auch in Verbindung mit
*) Der Maßstab für die Verzollung ist bei diesen Nummern nicht angegeben.