Der neue bulgarische Zolltarifentwurf. 491
Franken
441. Quecksilber. . . 100. kg: 85
442. Blei in der Masse und anderen Formen . . , 100 -e! j5
143. Platten, Röhren, Rinnen, grobe einfach gegossene Gegenstände,
Kugeln, Schrot und im allgemeinen alle einfach gegossenen
Bleiwaaren ohne weitere Bearbeitung, nicht gefärbt, nicht vertiiert,
 nicht poliert.: . ,. 11001g 12
Bemerkung zu 448. Unter diese Nummer fallen ebenfalls:
Bleiröhren, auf der Junenseite mit einem Zinnniedersschlag versehen
 (verzinnt), sür Wasserleitungen sowie Bleiplatten, die geteert
und mit Sand bedeckt sind und zum Dachdecken verwendet werden.
144. Bleiwaren aller Art, gefärbt, verniert oder nicht, aber weder
vergoldet noch versilbert, nicht in Verbindung mit anderen
Materialien, die mit höheren Zollsäten belegt sind, als in
dieser Nummer angegeben . . . v.. .î . . 400 ks! s0
Bemerkung zu 444. Bleiwaren in Verbindung mit anderen
Materialien, die nach einem höheren Sate zollpflichtig sind,
werden nach dem höchssttarifierten Bestandteil verzollt.
Wenn die unter diese Nummer fallenden Waren vergoldet
oder versilbert sind, so haben sie neben dem Zoll dieser Nummer
einen Zuschlag von 50 % zu entrichten.
445. Zink in Blechen, Platten und jeder anderen Form. . 100 kg 7,0
446. Zinkwaren, gefärbt oder nicht, auch mit Reliefs und anderen
Ornamenten verziert, in Verbindung mit gewöhnlichen Metallen
oder nicht, weder vergoldet noch versilbet... . . 100 kg 715
Bemerkung zu 446. Wenn die unter diese Nummer fallenden
 Waren vergoldet oder versilbert sind, sso haben sie neben
dem Zoll dieser Nummer einen Zuschlag von 50 9% zu entrichten.
447...Eisen in Barren, Platten und Blechen. . . . . .. 100 kg 2,530
448. Schienen und Schwellen aus Eisen oder Stahh.. . . 100 = Z2
149. Bandeisen für Räder und Reifen . . 100. 3
*) Bemerkung zu 449. Bijouteriewaren aus Packfong sind
nach Nummer 418 zollpflichtige.
Wenn die in dieser Nummer genannten Waren mit Elfenbein,
Schildpatt, Perlmutter, Bernstein, echtem Achat oder Seide verbunden
 sind, so werden sie nach Abschnitt XRXR verzollt; diejenigen,
 welche mit Edelmetallen verbunden sind, werden, je
nach ihrer Beschaffenheit, als Goldschmiede- oder Bijouteriewaren
 behandele.
450. Eifenwalzblech, 3 wm. dik ...... . . . . 100 tt
Bemerkung zu 460. Eisenwalzblech, mehr als 3 mm stark,
wird wie Blech der Nummer 447 verzollt.
451. Gußeisen in besonderen Formen. . ez 100k8
Bemerkung zu 451. Hierunter fällt: T-Eisen, doppelt
T-Eisen (T) ferner V-, V-, Z-Eisen u. dergl.
*) Die Anmerkung gehört wahrscheinlich zu Tarifnummer 440,