Der neue bulgarische Zolltarifentwurf. 495
Franken
Hierher gehören: Stecknadeln, Agraffen, Haarnadeln, Ösen
für Kleider, Haken (Nadeln) zum Stricken, Angelhaken, Käfige,
Mausefallen, große und kleine Körbe usw.
178. Werkzeuge aller Art aus Eisen oder Slahl mit oder ohne Griff :
a) gewöhnliche . . M. 100 ke 15
þ) fein gearbeitet, poliert . ' 100.6. g °t
g) vernicket. .. 100 - 40
Bemerkung zu 478. Diese Nummer umfaßt: Pflugmesssser,
Sicheln, Karsste, Spaten, Beile, Beilhammer, Hacken, Sägen,
Zangen, Hohlmeißel, Hämmer, Ambosse, Hobel, Bohrer (Zwickbohrer)
 und überhaupt alle Werkzeuge und alle Instrumente,
die von Schreinern, Zimmerleuten, Maurern, Böttchern usw.
benutzt werden.
479. Senfen::1411;141 4- . „ 1;sä;te;ütds;100.kz 95
480. Messserwaren aus Eisen oder Stahl, in Verbindung mit gewöhnlichem
 Holz, mit Leder überzogenem Holz, mit Eisen, Messing,
Knochen oder Horn, poliert oder nicht. . . . ...100ks 120
481. Messerwaren aus Eisen oder Stahl in Verbindung mit anderen
als den in der vorigen Nummer angegebenen Materialien,
mit Ausnahme von Gold und Silber . . . . . 100 kg 200
482. Scheren aller Art, mit Ausnahme der Schafscheren und der
Baumscheren . .. 11400.kg 120
Bemerkung zu 482. Schasscheren und Baumscheren werden
nach Nummer 478 verzollt.
483. Chirurgische Instrumente ... .. „1;41;101/100 &amp; 200
484. Schuß- und andere Waffen sowie deren Bestandteile und Zubehörstücke,
 mit Ausnahme von Kriegswaffen. . . 100 kg 250
Bemerkung zu 484. Unter diese Nummer fallen: Schraubenzieher
 (und Bestandteile) zum Auseinandernehmen, Zusammenselzen
 und Reinigen von Schießwafßfen.
Gewehrkolben aus Holz, die getrennt von den Eisenteilen
eingeführt werden, werden, je nach ihrer Beschaffenheit, als Holzwaren
 verzollt.
Wenn die unter diese Nummer fallenden Waffen mit tostbaren
 Stoffen zusammengesetzt oder verziert sind, so fallen sie
unter den Abschnitt XKR]. *) Sind sie nur vergoldet oder versilbert,
 so haben sie neben dem Zoll einen Rollzuschlag von 50 9/0
zu zahlen.
185. Kriegswaffen und Zubehör . . . verboten
Bemerkung zu 485. Kriegswaffen nebst Zubehör dürfen
nur von der Regierung eingeführt werden.
486. Rechen-, Präzisions-, physikalische, chemische und Beobachtungs-Instrumente
 und -Apparate 100 kg 150
*) Es muß wahrscheinlich Abschnitt XRR heißen.