Der neue bulgarische Zolltarifentwurf
Franken
Bemerkung zu 486. Hierunter fallen: mathematische Instrumente,
 wie Graphometer, Höhenmesser, Nivellierinstrumente,
Wegemesser; optische, astronomische und nautische Instrumente,
wie Ferngläser (Fernrohre), Telestope, Mikroskope, Heliometer,
Heliostate, Lupen, photographische Instrumente, Busssolen, Sextanten
 und dergleichen; physsikalische Instrumente, wie Thermometer,
 Barometer, Hygrometer, Anemometer, Aräometer, Aërometer,
 Alkoholometer, elektrische und magnetische Apparate, einschließlich
 der telegraphischen Apparate, der pneumatischen, mechanischen
 (Dynamometer und dengleichen), balistischen, hydrostatischen
 oder hydraulischen Instrumente (hydraulischen, hydrostatischen
 Wagen, Saugheber und dergleichen); mineralogische Instrumente
 (Goniometer) und Apparate usw., Instrumente und
Apparate für chemische Laboratorien usw. sowie im allgemeinen
alle zu wissenschaftlichen Arbeiten verwendbare Instrumente.
Augengläser (Brillen), Kneifer und Lorgnons, gefaßt in
Metall, gewöhnlichen Knochen oder Perlmutter, Lorgnetten,
Opernglässer, kleine Bussolen (Dutßendware), Lineale, Kompasse,
Reißfedern, Winkelmaße, Gradbogen, Meßketten, Maßstäbe,
Meßtische und Körpermaßstäbe fallen nicht unter diese Tarifnummer,
 sondern sind nach Beschaffenheit des Materials zu verzollen.

187. Näh- und Strickmaschinen sowie deren Bestandteile und Zubehörstücke
 . . e. .400 kg #)
488. Zentesimal-, Dezimal- und andere Wagen sowie Brückenwagen
aus Eisen oder Gußeisen, auch in Verbindung mit anderen
gemeinen Metallen oder mit Holz . . . 100kg 26
4189. Maschinen zum Kämmen, Krempeln usw. der Wolle, Baumwolle
 und anderer Spinnstoffe . .1z. 10 kg. 25
490. Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte:
a) Pflüge, Sortiermaschinen und Pulverisatoren. . . . frei
b) Säemaschinen, Mähmaschinen, Erntemaschinen, Maschinen
zum Zerquetsschen und Reinigen von Getreide sowie
Eggen ... „zwe. w. ..400 ke s
191. Jeuerspriten, hydraulische Maschinen und alle anderen Spritzen
100 ke 10
4192. Maschinen, Apparate, Stücke und Bestandteile von Maschinen
aus Gußeisen, Cisen oder Stahl, nicht besonders genannt . frei
193. Münzen:
a) goldene, mit gesezl. Kurs. .. . tw.. frêi.
b) goldene, ohne gesetzl. Kurs (für Halskettenhn, . . 1 kg 450
c) Silber-, Nickel- und Kupfermünzen . . verboten
Bemerkung zu 498. Die Einfuhr von gemünztem Silber,
Nickel und Kupfer ist nur der Staatsregierung gestattet.

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