Der neue bulgarische Zolltarifentwurf. 497
Franken
XXV]]. Wagen, Eisenbahuwagen, Wasserfahrzeuge und andere.
494. Lokomotiven, Tender, bedeckte Güterwagen, Motorwagen und
Waggonsaller ArtzurPersonen- und Güterbeförderung vom Wert 15 9/9
Bemerkung zu 494. Von der Staatseisenbahnverwaltung
eingeführte Eisenbahnwagen sind zollfrei.
495. Straßenbahnwagen aller Art. . . . „. » .» . vom Wert 15 9%
196. Waggons, Draisinen und andere ähnliche Fahrzeuge, die auf
Schienen laufen. Décauville-Wagonnes . . . . 100 kg 10
497. Große Luxuswagen, wie Landauer, Kaleschen, Coupés, Reisewagen
 mit und ohne Koffer, mit 8 Gepäckplätzen,*) Diligenzen,
Tramwagen und Omnibusse; Familienwagen, Phaetons
[Viktorias) und russische Droschken, alle diese Wagen gedeckt
oder nicht, gepolstert oder nicht . . . J... ...„Stiich 160
498. Leichte Luxuswagen, wie gewöhnliche und englische Kabriolets,
wie: Cabs, Dogecarts und andere, gepolstert oder nicht; gewöhnliche
 Wagen auf Jedern, gedeckt oder nicht, gepolstert
oder nicht, wie: Britschkas, sogenannte „Brasow“-Wagen, Postkariols,
 mit oder ohne vorderes Coupé; Diligenzen, Tramwagen
 und Omnibusse mit weniger als 8 Plätzen und andere
derartige Fahrzeuge, Luxusschlitten . . : [ . Stück 100
Bemerkung zu 498. Luyxusomnibusse für den Privatgebrauch
 werden nach Nr. 497 verzollt.
499. Bestandteile der in den Nummern 497 und 498 aufgeführten
Wagen.. „# . «18.400 kg 40
500. Wagen ohne Federn, nicht gedeckt, nicht gepolstert, mit eisernen
Beschlägen, angestrichen oder nicht, für Personen- und Güterbeförderung.
 Ambulanzwagen aller At . . . . . Stück 50
Bemerkung zu b00. Hierunter fallen auch Fahrzeuge für
den Militärgebrauch.
501. Bestandteile für die in der vorhergehenden Nummer genannten
Wagen mit Ausnahme von Achsen . . . . « .. 100kg] 30
Bemerkung zu b01. Fahrzeuge, welche in ihre einzelnen
Teile zerlegt eingehen, sind als fertige Fahrzeuge nach Nr. 497,
498, 500 zu verzollen.
502. Zweirädrige Wagen und Wagen für Bauern und andere
ähnliche, ganz aus Holz, nicht angestrichen und ohne andere
Cisenteile als gewöhnliche Beschläge von Radreifen, Schrauben
und andere ähnliche Eisenteile. . 4,4. . ~ 1.1. [Stück Ä 20
503. Fahrräder (Zwei- und Dreiräder) . * 30
Bemerkung zu d08. Kleine Fahrräder sowie kleine Fahrzeuge,
 welche zum Gebrauch als Kindersspielzeug dienen, sind
nach Nr. 534 zu tarifieren.
*) Es soll wohl heißen: „mit 8 Plätzen und solchen für Gepäck“.