Der neue bulgarische Zolltarifentwurf. 499
Franken
526. Jagd- und andere Patronen mit Ausnahme der Patronen für
Kriegsfeuerwaffen :
a) gefüllt oder leer, jedoch mit Zündhütchhen . . 100 kg 140
h) leer (Patronenhülsen), jedoch mit Zündhütchen*) 100 - 50
527. Kapseln aus Metall oder Pappe (Zunder aller Art), alle anderen
Spreng- und Zündstoffe mit Einschluß von Jeuerwerkskörpern
nebst Zubehör von solchen . . .wal00 kg 140
RRA. Waren und Gegenstände, in anderen Abschnitten des Tarifs
nicht genaunt.
528. Waren aus Bernstein, auch in Verbindung mit anderen Materialien
 einschließlich der Edelmetalle, Edel- und Halbedelsteine
1 kg 50
Bemerkung zu 528 Unter diese Nummer fallen Schmuckgegenstände,
 Rosenkränze, Zigarettentaschen, Tabakspfeifen und
andere ähnliche Gegenstände aus Fuchs-Ambra oder Bernstein.
529. Waren aus Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter, echtem Achat,
Meersschaum, einfach oder verziert mit Schnitzarbeit, gestochener
oder eingelegter Arbeit, auch in Verbindung mit anderen
Materialien einschließlich der Edelmetalle, Edel- und Halbedelfteine
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B emerkung zu 629. Nach dieser Nummer werden auch
Waren verzollt, bei denen eine Verbindung von Schildpatt,
Perlmutter, Elfenbein, echtem Achat vorherrschend ist. Die anderen
 Stoffe, mit denen sie verziert oder in Verbindung sein
können, werden als nebensächlich betrachtet.
Ferner fallen unter diese Nummer: Geldtäschchen, Vissitenkartentäschchen,
 Tabaksdosen, Zigarren- und Zigarettentaschen,
Fächer, Papiermesser, Necessaires, Bonbonnieren, Albums, alle
diese Waren gänzlich überzogen mit Schildpatt, Elfenbein oder
Perlmutter; Haarbürsten, Kämme, Schirmgriffe, Stöcke und
Peitschen, ganz aus Elfenbein, Schildpatt oder Perlmutter;
Schmuckgegenstände, Rauchutensilien aus Meerschaum, auch in
Verbindung mit Bernstein, Agraffen, Knöpfe, Kegel und Billardkugeln
 und andere ähnliche Waren von der in dieser Tarifnummer
 vorgesehenen Beschaffenheit.
530. Bijouteriewaren aus Bernstein, Clfenbein, Schildpatt, Perlmutter,
Achat, Meerschaum, auch mit Schnitzarbeit, gestochener oder
eingelegter Arbeit verziert, auch in Verbindung mit anderen
Materialien einschließlich der Edelmetalle, Edel- und Halbedelsteine
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531. Waren aus feinem Leder, aus seidenen Geweben oder Samt,
verziert mit Bernstein, Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, echtem
*) Nach dem Wortlaute des Tarifs; wahrscheinlich muß es heißen ohne
Zündhütchen.