EHC) Der neue bulgarische Zolltarifentwurf.
Franken
Achat, Meerschaum, edlen Metallen, Edel- oder Halbedelsteinen
oder nur aus feinem Leder in Verbindung mit seidenem
Stoff oder Samt . . „ 1 kg 1o0
Bemerkung zu 531. Ebenso werden tarifiert: Geldtäschchen,
Visitenkartentäschchen, Brieftaschen, Tabakbeutel (Tabaktaschen),
Zigarren- und Zigarettentaschen, Reise- oder Handtaschen,
Necessaires, Bonbonnieren und andere Schachteln aller Art,
Damengürtel und alle anderen Waren von der im Text der
Nummer angegebenen Beschaffenheit.
Waren aus feinem Leder in Verbindung mit Geweben
oder Wirkstoffen, die weniger als 20 9/9 Seide enthalten,
werden nach Nr. 304 verzollt; wenn sie indessen mit den oben
aufgezählten kostbaren Materialien in beliebiger Menge verbunden
sind, werden sie nach Nr. 531 verzollt.
532. Waren aus Holz, Rohr, Stroh, Binsen, Papiermaché, Steinpappe,
 Bronze, Stahl, Glas, Porzellan, Fayence, verziert oder
in Verbindung mit Bernstein, Schildpatt, Perlmutter. Elfenbein,
 echtem Achat, Meerschaum, feinem Leder, seidenen Stoffen,
Samt, edlen Metallen, Edelste inen . . luauz kt
Bemerkung zu 6582. In diese Nummer sind einbegrissen:
Kleine Möbel, Etageren, Jardinieren, Arbeitskästchen, Schachteln,
verschiedene Spiele (Domino-, Schach-, Tricktrack-Spiele), Rosenkränze,
 Bürsten, Griffe zu Bürsten, Regenschirmen, Peitschen und
Reitpeitschen, Messerhefte, Schreibmappen, Bureau-, Tisch-Utensilien,
 Nippestischsachen (articles d'étagère), Kurzwaren mit verschiedenen
 Pflanzenstoffen durchflochten, wie Zigarren- und Zigarettentaschen,
 große und kleine Körbe zu verschiedenen Zwecten,
Bonbonnieren, Albums und andere ähnliche Waren, verziert oder
verbunden mit Bernstein, Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter,
echtem Gagat (Jet), Meerschaum, feinem Leder, Seide, Samt,
Edelmetallen, Edel- und Halbedelssteinen.
Chinesische Lackwaren, einfach oder verziert mit Schildpatt,
Elfenbein, Perlmutter oder anderen Materialien, fallen unter
diese Nummer.
533. Verschiedene Kurzwaren nur aus gewöhnlichen Materialien 1 kg
Bemerkung zu 588. Unter gewöhnlichen Materialien versteht
 man alle anderen als Bernstein, Elfenbein, Schildpatt,
Perlmutter, Meerschaum, echten Achat, feines Leder, Seidenstoffe,
edle Metalle sowie Edel- und Halbedelsteine.
Unter diese Nummer fallen auch: Kämme, Knöpfe, Papiermesser,
 Schachteln, Arbeitskästchen, Griffe für Sonnenschirme,
Spazierstöcke oder Peitschen, Albums (andere als die unter
Nr. 286, 629 und 531 fallenden) und im allgemeinen alle unter
529, 581 und 582 aufgeführten, anderweit nicht genannten Waren
aus Holz, Knochen, Horn, Schildpattimitation, Zelluloid, Wachs,
gewöhnlichen Metallen allein oder in Verbindung mit einander.

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