' Der neue bulgatische Zolltarifentwurf
Franken
538. Haararbeiten :4.kt ; S
Bemerkung zu ö538. Unter Perrückenmacherwaren werden
gerechnet: Perrücken aus Haaren oder aus Haare nachahmenden
Fasern (aus pflanzlichen Fasern, aus Garn, aus Seide, aus
Roßhaaren, anderen Tierhaaren usw.). Ebenso werden verzollt:
Gespinsste (kilasses), Flechten (Zöpfe), Blumen, Schnüre aus
Haaren oder deren Nachahmungen, soweit sie nicht durch ihre
Verbindungen unter höhere Zollsäte fallen.
539. Pech- und Wachsfackeln . . „m „r 100 kt 25
540. Naturhistorische Gegenstände z. B. seltene Tiere, ausgestopft oder
sonst wie konserviert, leere Muscheln, leere Eier, seltene und
lebende exotische Pflanzen, getrocknete Pflanzen für Herbarien,
seltene Mineralien (mit Ausnahme von kostbaren Steinen),
versteinerte Gegenstände (Fossilien), Rüstungen und alte Waffen,
Manustripte aller Art; alte Möbel, die einen wirklichen Kunstwert
 haben, Mumien und andere Kuriositäten und Antiquitäten;
Kunstgegenstände aus Marmor und anderen Steinen z. B.
Statuen, Statuetten, Büsten, erhabene Bildhauerarbeit und
andere alte Skulpturen; alte Kunstgegensstände aus Bronze
und Holz aller îct . . . frei
Bemerkung zu 540. Muschelschalen mit Perlmutterglanz,
lebende Pflanzen und Mineralien können die durch diese Nummer
vorgesehene Zollfreiheit nur erlangen, wenn sie in einer Menge
eingehen, die Zweifel darüber nicht aufkommen läßt, daß die
Waren für Sammlungen bestimmt sind; auch wird einem Einführer
 die Zollfreiheit nur gewährt beim Eingang je eines
Stückes der verschiedenen Arten von Muschelschalen und Mineralien
sowie von höchstens je drei Stück der lebenden Pflanzen.
Erzeugnisse der modernen Bildhauerkunst aus Marmor oder
Bronze sind von jedem Zoll befreit, sofern sie wirkliche Kunstgegenstände
 darstellen; in diesem Falle ist aber eine besondere
Erlaubnis des Finanzministers nötig.
Rahmen, die mit Bildern, Zeichnungen usw. eingehen, sind
ohne Rücksicht auf das Gewicht der Bilder und Zeichnungen usw.
mit dem für die Rahmen vorgesehenen Zollsatze zu belegen, falls
nicht die Bilder usw. sich leicht aus den Rahmen nehmen lasssen
und die Einführer die Trennung beantragen.
Nachahmungen von altertümlichen Gegenständen oder Münzen
werden nach den Nummern verzollt, unter die sie nach Maßgabe
des Rohmaterials und des Grades der Bearbeitung gehören.
541...Eleniente .für..elektrische.Läutewerke... . . „ „. 100 ks 10
542. Stiche auf Kupferplatten und Metallplatten jeder Art; Holz- und
Steinschnitte, Lithographiersteine mit Stichen, Zeichnungen
oder Schrift sowie andere ähnliche Stiche zum Drucken . . frei
543. Waren aus Asbest (Steinflachs) aller Art, in oder außer Verbindung
 mit anderen Stoffen . . 100.kgs .465

5:02