424 Futtermittel. sich in eine Samenanlage hinein und richten die beschriebenen Verheerungen an. In der Fraßhöhle entwickelt sich dann der Käfer, der im Frühling oder bei warmem Wetter auch schon im Winter auskriecht. Der Wert solcher angefressenen Samen als Futter mittel und Saatgut ist verringert. Außer Schwefelkohlenstoff wird als Bekämpfungsmittel Erwärmen der Samen auf 50—60° empfohlen. 5. YonSchmetterlingen wird denKorn- vorräten die Kornmotte (der weiße Korn wurm), Tinea granella, oft gefährlich. Die Yorderflitgel dieses Schmetterlings sind silber weiß, dunkelbraun bis schwarz veränderlich gezeichnet. Die weißgrauen Hinterflügel sind schmal und spitz. Körperlänge 5,2 mm, Flügel spannung 15 mm. Die Raupe ist sechzehn- füßig, beinfarben, mit hellbraunem Kopf und Die Puppe ist sehr beweglich, endet hinten Dörnchen. Sie ist etwa 5 mm lang. Der im Juni in der Dunkelheit meist in geschlossenen Räumen. Das Weibchen legt ein bis zwei Eier an jedes Getreidekorn, nötigenfalls auch an trockne Früchte. Die Raupen spinnen die Körner aneinander. Sie leben unter dem Schutze der von ihnen gezogenen Seidenfäden und fressen an mehreren Körnern, ohne eins ganz aufzuzehren. Sind sie erwachsen, so spinnen sie sich in hinreichend zernagten Körnern oder in Ritzen einen roggenkorngroßen Kokon, in dem sie bis zum Frühjahr Fig 232 Kornmotte bleiben. Im März oder Mai verpuppen sie sich. Die Puppe (Tinea granella). ruht etwa 3 Wochen. Fleißiges ümschaufeln des Getreides Motte (vergrößert) und g oramer und Behandlung mit Schwefelkohlenstoff sind die Raupe mit Nest. Nach Taschenherg. besten Gegenmittel, Fig. 231. Erlösen- und Bohnenkäfer. Samen der Ackerbobne und Erbse mit Löchern von Samenkäfern, Bruchus, ge fressen. An der unteren Erbse ist das Loch noch verschlossen und der Käfer noch darin. Daneben der Käfer (vergrößert). Nach Frank. Nackenschild und mißt 7—10 mm. kolbig und trägt am Ende einige Schmetterling fliegt VII. Allgemeine Grundsätze für den Handel mit käuflichen Futtermitteln. 1 ) 1. Bei jedem Verkauf von Futtermitteln ist seitens des Verkäufers unaufgefordert Garantie zu leisten; a) für die der Natur der Futtermittel entsprechende Bezeichnung, für Unverdorbenheit uud Unverfälschtheit (Reinheit von fremden, minderwertigen, indifferenten oder gesundheits schädlichen, der Natur und Bezeichnung des Futtermittels nicht entsprechenden Bestand teilen); b) für den Mindestgehalt an den wertbestimmenden Nährstoffen (siehe Absatz 3). 2. Die Garantie ist schriftlich zu leisten durch Verzeichnung des Garantiegehaltes in der Offerte, dem Schlußschein oder der Faktura oder bei kleineren Bezügen (unter 200 Ztr.) durch besondere schriftliche Mitteilungen an den Bezieher. Dabei müssen an gegeben werden: Name und Art des Futtermittels, garantierte Gehaltszahlen, Herkunft (letztere, wenn die Herkunft bezeichnend ist für bestimmte Qualitäten); ferner ob und in welcher Höhe eine etwaige Entschädigung nach dem Grundsätze des Ausgleichs oder des Spielraums berechnet werden soll. Im Kleinverkehr ist anzustrebon, daß bei den in Säcken verkauften Futtermitteln die geleistete Garantie äußerlich an einer ein für allemal bestimmten Stelle durch Plomben, ') Nach den Beschlüssen der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (Futtermittel- Abteilung) bezw. nach den Vereinbarungen des Verbandes landw. Versuchs-Stationen i. D. B.