Geldwertsberechnung der Futtermittel. 429 so berechnet sich wie oben: Nach der Garantie: Protein 45,5 x2 = 91,0 Fett 7,5 x 2 = 15,0 Stickstofffreie Extraktstoffe .... 25,6 x 1 — 25,6 Im ganzen Futterwerteinheiten 131,6 Nach der Lieferung: Protein 42,7 x2 = 85,4 Fett 6,8 x 2 = 13,6 Stickstofffreie Extraktstoffe .... 29,0 xl = 29,0 Im ganzen Futterwerteinheiten 128,0 es fehlen daher an der Garantie 3,6 Futterwerteinheiten; da nach der Garantie eine Futter werteinheit jÜy|| = 11,6 Pf. kostet, so beträgt der Mindergeldwert der gelieferten Ware 11,6 x 3,6 = 42 Pf. für 100 kg. Seit einigen Jahren pflegt bei den Ölkuchen nur die Summe yon Protein -)- Fett garantiert zu werden; dieses ist leider ein Mißbrauch geworden und sollte in Zukunft nicht mehr zugelassen werden. Wenn sich, wie häufig, die Lieferer eine „Gehaltsschwankung“ ausbedungen haben, so ist diese zu berücksichtigen. Lautet z. B. die Garantie für Erdnußkuchen auf 65 °/ 0 Protein -f-Fett bei einem aus bedungenen Gehaltsspielraum von 2 % (d. h. für 100 dieser Nährstoffe), so braucht keine Rückvergütung einzutreten, wenn 53,9 % Protein -)- Fett in der gelieferten Ware gefunden worden sind; hat die Untersuchung aber nur 63,4 °/ 0 Protein -|- Fett ergeben, so muß für den vollen Mindergehalt Rückvergütung geleistet werden. Richtiger aber ist, bei Kaufabschlüssen für jeden einzelnen Nährstoff eine feste Garantie zu verlangen und ein Wertsverhältnis zwischen den 3 Nährstoffen zu vereinbaren, ®it der Maßgabe, daß bis zu einer gewissen Grenze der Fehlbetrag an den Werteinheiten des einen Bestandteiles durch einen Mehrbetrag an den Werteinheiten des anderen Bestand teiles wie oben ausgeglichen werden darf (vergl. S. 425).