Vollmilch. Bestimmung des Fettes. 465 oder geringerem Fettgehalt besitzt die Grenzlinie einen blauen hezw. einen roten Saum. Erscheint der Farbstreifen hier und bei anderen Flüssigkeiten für eine genaue Orts bestimmung der Grenzlinie zu breit, so ist eine Natriumflamme zu verwenden. Das Thermometer (Fig. 256) ist so eingerichtet, daß darauf die Temperatur 17,6° mit 0 bezeichnet ist und ferner darauf die Anzahl Zehntel Skalenteile verzeichnet sind, welche der im Fernrohre abgelesenen Eefraktometerzahl bei höherer Temperatur hinzu zuzählen hezw. bei niedrigerer Temperatur davon abzuziehen sind, um die der Temperatur von genau 17,5° entsprechende Eefraktion zu erhalten. Wäre z, B. in dem Fernrohr die Eefraktometerzahl o2,0 abgelesen und zeigte das Thermometer den in der Fig. 255 an gegebenen Stand, so wäre die Eefraktometerzahl bei 17,5° 52,0 -j- 0,8 = 52,8. 8. Beträgt die Beobachtungstemperatur nicht genau 17,5°, so ist die Eefraktometer zahl in der unter No. 7 Absatz 3 angegebenen Weise zu korrigieren. 9. Die Eefraktometer-Skala ist richtig justiert, wenn destilliertes Wasser in dem mit größter Sorgfalt gereinigten Eefraktometer bei 17,5° die Eefraktion 0 (den Nullpunkt der Skala) anzeigt. Um sich selbst von Zeit zu Zeit von der richtigen Justierung des Eefraktometers zu überzeugen, gibt man mittels eines Glasröhrchens etwas destilliertes Wasser von 17,5 0 durch die Spalt öffnung auf die vorher angehauchten Prismenflächen. Nach richtiger Ein stellung des Beobachtungsspiegels beobachtet man durch das Fernrohr, ob die Sohattengrenze im Eefraktometer bei Beleuchtung mit Natriumlicht auf den Skalenteil 0 einsteht. Man öffnet dann die beiden Prismen durch Drehen des Keil verschlusses, reinigt sie mittels eines weichen Tuches, schließt die Prismen 'wieder und gibt dann mit einem neuen Eöhrchen eine genügende Äther menge durch die Spaltöffnung auf die Prismenflächen. Der hierzu ver wendete Äther ist der wassergesättigte Äther, den man nach No. 5 er halten und mit dem man auch die zu untersuchenden Proben angesetzt hat. Während man durch das Fernrohr die Brechung des Lichtes beobachtet, regelt man den Stand des Schattens mittels der Mikrometer schraube in der Weise, daß er genau mit einem ganzen Skalenteile ab schließt, d. h. zwischen Skalenteil und Schattengrenze darf sich kein heller Zwischenraum befinden, sondern beide müssen sich gerade decken. Man stellt also auf die Grenzlinie des dunklen Teiles ein, ohne sich durch die zuweilen vor ihr auftretenden feinen Linien beirren zu lassen. Zu den a hgelesenen Zahlen addiert man die Zehntel, welche sich auf der Trommel her Mikrometerschraube befinden und durch einen Zeiger angegeben werden, mt auf diese Weise der Skalenteil 20,6 erreicht, so ist das Eefrakto meter richtig justiert. Diese Yorversuche nehmen vielleicht eine Zeit von 1 2 Minuten in Anspruch und sind der Sicherheit halber nie zu unterlassen. 10. Die Eeinigung der Prismen von den Ätherfettlösungen geschieht am besten urch ein weiches Tuch, worauf man durch ein zweites weiches Flanelltuch die letzten h ettspuren entfernt. 11. Naumann empfiehlt beiderseits abgeschmolzene Glasröhrchen (aus hartem Glase) v . on 15 cm Länge und 3 mm lichter Weite. Selbstverständlich ist für jede Ätherfettlösung eiu an( leres Glasröhrchen zu verwenden. . h2. Die Schattengrenze muß tief dunkelblau und scharf abgrenzend gegen die ‘ ell ° linke Fläche sein. Eiu fehlerhaftes Arbeiten, so z. B. Aufnahme von der trüben p Ussc heidung, welche sich unterhalb der klaren Ätherfettschicht in den fertig vorbereiteten ^ . en vorfindet und Aufbringen derselben auf die Prismenflächen, oder nicht sorgfältiges nicbf- lgeU der Priamenflächen, bewirkt ein dunkles, verschwommenes Bild, welches natürlich ein!. zur .Ablesung geeignet ist und zu falschen Ergebnissen führt. Die Untersuchung y r flohen Probe ist sofort zu wiederholen; sie gibt nach Abstellung des Fehlers ein zu nÜ* ild , lm d somit eine richtige Zahl. Ein längeres Offenstehenlassen der nochmals Fig. 265. Thermometer zum Milch- Refraktometer. Nach Wollny. _ -am. -OU untersuchenden Probe muß dabei tunlichst verm 13. Vergl. No, 7 Absatz 3. Landwirtschaftliche Stoffe, 3. Auflage. 30