506 Milch und Molkerei-Erzeugnisse. werden nach Holst durch eine der Koli-Gruppe angehörende Bakterienart hervor gerufen. Mehrfach ist auch über ein Käsegift berichtet. Die Natur wie Entstehungsweise desselben sind aber bis jetzt noch nicht aufgeklärt. Verfälschungen und Verunreinigungen des Käses. Die am häufigsten vorkommende Verfälschung der Käse besteht in der Unterschiebung von Mager- oder Halbfettkäsen für Fettkäse, ferner darin, daß das der Milch entzogene Fett durch Margarine oder andere Fette ersetzt und die so bereiteten Margarine- oder Kunstkäse als echte Käse verkauft werden. Indes hat die Margarinekäse-Fabrikation bis jetzt in Deutschland keine nennenswerte Verbreitung gefunden. Zu einigen Käsesorten macht man absichtlich stärkemehlhaltige Zusätze (z. B. bei Kartoffelkäse), in anderen Fällen mag diese Beimengung unter Verschweigung dieses Um standes. ebenso wie die von mineralischen Zusätzen (Gips, Kreide usw.), zur Verfälschung verwendet werden. Der Käse pflegt ebenso wie Butter künstlich gefärbt zu werden, jedoch werden durchweg nur unschädliche Farben verwendet. Als zufällige Beimengungen sind anzusehen: geringe Mengen von Blei, Kupfer und Eisen, herrührend aus den Herstellungsgefässen oder der Verpackung. Die chemische Untersuchung des Käses.*) Probenahme und Vorbereitung der Käseproben. „Der zur Untersuchung gelangende Teil darf nicht nur der Rindenschicht oder dem inneren Teile entstammen, sondern muß einer Durchschnittsprobe entsprechen. Bei großen Proben entnimmt man mit Hilfe eines Käsestechers senkrecht zur Oberfläche ein zylindrisches Stück, bei kugelförmigen Käsen einen Kugelausschnitt. Kleine Käse nimmt man ganz in Arbeit. Die zu entnehmende Menge soll mindestens 300 g betragen. Die Versendung der Käseprobe muss entweder in gut gereinigten, schimmelfreien und verschließbaren Gefäßen von Porzellan, glasiertem Tone, Steingut oder Glas oder in Pergamentpapier eingehüllt geschehen. Harte Käse zerkleinert man vor der Untersuchung auf einem Reibeisen; weiche Käse werden mittels einer Reibkeule in einer Reibschale zu einer gleichmäßigen Masse verarbeitet.“ Gesichtspunkte für die chemische Untersuchung. Die Auswahl der bei der Käseuntersuchung auszuführenden Bestimmungen richtet sich nach der Fragestellung und diese kann sich erstrecken: a) auf Feststellung der Art des Käses, ob aus Vollmilch, halbfetter oder magerer Milch hergestellt, durch eine Fettbestimmung oder besser durch eine Fett-, Stickstoff- und Trockensubstanz- (Wasser-) Bestimmung und Feststellung des Fettgehaltes der Trocken substanz und des Verhältnisses von Fett zu Stickstoff-Substanz; b) auf Prüfung des Fettes auf Reinheit zur Beantwortung der Frage, ob Milch fettkäse oder Margarinekäse vorliegt; c) auf Ermittelung eines etwaigen Gehaltes an Stärkemehl, Gips, Kreide und an Metallen (Kupfer, Blei, Zink); d) auf den Nachweis des Reifegrades durch Bestimmung der löslichen Biweißstoffe, bezw. des löslichen Stickstoffes überhaupt. 1. Bestimmung des Wassers. Etwa 3—5 g der möglichst fein zerriebenen oder zu einem gleichmäßigen Brei verrührten Käsemasse werden in einer tarierten, B Soweit die Untersuchungsverfahren der auf Grund des § 12 des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1897 vom Bundesrate am 22. März 1898 erlassenen „Anweisung zur chemischen Untersuchung von Fetten und Käsen“ (Zentralbl. f. d. Deutsche Reich 1898, 26, 201) ent nommen sind, haben wir sie durch „Anführungszeichen“ kenntlich gemacht.