528 Speisefette und -öle. inan die abgeschiedenen Seifenteile durch Erwärmen auf dem Wasserhade in Lösung. Man versetzt die Seifenlösung — nach Zugabe einiger erbsengroßen Bimsstein- stücken — mit 50 ccm verdünnter Schwefelsäure (25 ccm konzentrierte Schwefel säure im Liter enthaltend) und verfährt weiter wie bei der Verseifung mit alko holischem Kali.“ „Der auf ein doppeltes Drahtnetz gesetzte Kolben wird darauf sofort mittels eines schwanenhalsförmig gebogenen Glasrohrs (von 20 cm Höhe und 6 mm lichter Weite), welches an beiden Enden stark abgeschrägt ist, mit einem Kühler (Länge des vom Wasser umspülten Teiles nicht unter 50 cm) verbunden und sodann werden genau 110 ccm Flüssigkeit abdestilliert (Destillationsdauer nicht Uber 1 / 2 Stunde). Das Destillat mischt man durch Schütteln, filtriert durch ein trocknes Filter und mißt 100 ccm ab. Diese werden nach Zusatz von 3 bis 4 Tropfen Phenolphthalein lösung mit 1 / 10 Normal-Alkalilauge titriert. Der Verbrauch wird durch Hinzuzählen des zehnten Teiles auf die Gesamtmenge des Destillats berechnet. Bei jeder Ver suchsreihe führt man einen blinden Versuch aus.“ — Hierbei werden die gleichen Mengen der Eeagentien wie beim Hauptversuch verwendet und auch im übrigen wird wie bei diesem verfahren. — „Die bei dem blinden Versuche verbrauchten Kubikzentimeter 1 / 10 Normal-Alkalilauge werden von den bei dem Hauptversuche verbrauchten abgezogen. Die so erhaltene Zahl ist die Eeichert-Meißlsche Zahl. Die alkoholische Kalilauge genügt den Anforderungen, wenn bei dem blinden Ver suche nicht mehr als 0,4 ccm 1 / 10 Normal-Alkalilauge zur Sättigung von 110 ccm Destillat verbraucht werden.“ Beispiel: Angenommen, man habe bei genau 5 g angewendetem Butterfett zur Titration 26,0 ccm 1 / 10 Normal-Alkali lauge verbraucht und der blinde Versuch habe 0,2 ccm 1 j 10 Normal-Alkalilauge ergeben, so erhält man die Beichert-Meißlsohe Zahl (E) nach der einfachen Gleichung K = 26,0 -)- — 0,2 — 28,4. 4. Bestimmung der wasserunlöslichen und -löslichen Fettsäuren, sowie ihrer mittleren Molekulargewichte; Trennung der flüssigen und festen Fettsäuren. a) Bestimmung der (wasser-) unlöslichen Fettsäuren (der Hehner- schen Zahl). Die Hehnersche Zahl gibt die Ausbeute an in Wässer un löslichen Fettsäuren einschl. des „Unverseifbaren“ an, welche 100 Teile Fett liefern. Wenngleich dieser Zahl eine praktische Bedeutung zum Nachweise von Ver fälschungen heute nicht mehr zukommt, so ist doch, abgesehen von der quantitativen Bestimmung, die Art der Ausführung dieses Verfahrens für manche Fettuntersuchungen (Bestimmung des Schmelz- und Erstarrungspunktes, des Molekulargewichtes, der Jodzahl usw. der Fettsäuren) vielfach empfehlenswert. Aus diesem Grunde soll das Verfahren hier nach der amtlichen Anweisung zum Margarine-Gesetz beschrieben werden; „3—4 g Fett werden in einer Porzellanschale von etwa ,10 cm Durchmesser mit 1—2 g Ätznatron und 50 ccm Alkohol versetzt und unter öfterem Umrühren auf dem Wasserbade erwärmt, bis das Fett vollständig verseift ist. Die Seifen lösung wird bis zur Sirupdicke verdampft, der Eückstand in 100—150 ccm Wasser gelöst- und mit Salzsäure oder Schwefelsäure angesäuert. Man erhitzt, bis sich die Fettsäuren als klares Öl an der Oberfläche gesammelt haben, und filtriert durch ein vorher bei 100° getrocknetes und gewogenes Filter aus sehr dichtem Papiere. Um ein trübes Durchlaufen der Flüssigkeit zu vermeiden, füllt man das Filter zunächst