592 Bienenhonig. *) Zeitschr. f. Untersuchung d. Nahrungs- u. Genußmittel 1904, 8, 110. b) Weitere 20 ccm ersterer Lösung werden mit 195 com Wasser verdünnt und mit 5 ccm Salzsäure von 1,12 spezifischem Gewicht bei nur 60° 30 Minuten lang erhitzt. Nach der Inversion wird mit konzentrierter Natriumkarbonatlösung neutralisiert und auf 260 ccm aufgefüllt, filtriert und in 25 ccm oder, wenn der Saecharosegehalt ein außergewöhnlich hoher ist, bloß in 20 oom-|-ö ccm Wasser mit 60 ccm Fehlingsoher Lösung unter ge nauem Einhalten von 2 Minuten Kochdauer die Reduktion vorgenommen. Die Differenz zwischen den in der invertierten und nichtinvertierten Lösung ge fundenen Prozenten mit 0,95 multipliziert ergibt den Gehalt an Saccharose. c) Das von der Gesamtinvertzuckerbestimmung (nach b) herrührende Filtrat wird jedoch, bevor es durch das öftere Auswaschen des Kupferoxyduls allzusehr verdünnt ist, zu einer abermaligen Inversion benutzt. Nach der Neutralisation der alkalischen Kupfer lösung mit Salzsäure werden noch 5 °/ 0 konzentrierter Salzsäure überschüssig zugesetzt und 2 Stunden im kochenden Wasserbade erhitzt. Sodann wird mit Natriumkarbonatlösung neutralisiert (wobei sofort erkenntlich ist, ob sich reduzierender Zucker gebildet hat), zu 260 ccm aufgeftillt und 50 oder 100 ccm dieser Lösung mit 60 ccm Pehlingscher Lösung zur Zuokerbestimmung verwendet. Die aus den zuletzt erhaltenen Kupfermengen berechneten Zuckermengen entsprechen hei reinem Honig dem Houigdoxtrin (Gallisin). Da jedoch selbst bei wenig überschüssiger Säure beim Stehenlassen (etwa über Nacht) das Gallisin zerstört wird, so muß sofort nach der Inversion die Bestimmung ausgeführt werden. So schlägt denn auch Mader vor, das Filtrat von der Saccharosebestimmung mit 10 °/ 0 konzentrierter Salzsäure 2 Stunden im kochenden Wasserbade zu erhitzen, wobei das Gallisin so weit zerstört werden dürfte, daß bei Gegen wart von Stärkesirupdextrinen gute Ergebnisse erhalten werden könnten. d) Zur Gewinnung der in Tannenhonigen vorkommenden Dextrine haben A. Hilger und P. Wolff 1 ) folgendes zweckmäßige Verfahren angegeben: 100 g Honig werden verflüssigt und mit 200 ccm Methylalkohol angeriehen; die nach 24-stündigem Stehen sich bildenden flockigen Ausscheidungen, die aus phosphorsaurem und äpfelsaurem Kalk (bezw. Magnesia) sowie aus Stickstoffverbindungen bestehen, werden abfiltriert und zum Filtrat 700 ccm Äthylalkohol von 96 Volumprozent unter Umschütteln allmählich zugesetzt. Die sich bildenden weißen Flocken setzen sich bald an der Gefäßwandung fest und muß die Flüssigkeit nach kurzem Stehen abgegossen werden, weil sonst ein Teil des Dextrins wieder gelöst wird. Die an der Gefäßwandung festhaftende Ausscheidung wird in 15 ccm Wasser gelöst, mit 15 ccm Methylalkohol vermischt, filtriert und in eine Mischung von 200 com Methyalkohol und 800 ccm Äthylalkohol geschüttet; es scheiden sich rein weiße Flocken aus, die sich alsbald absetzen, aber keine klebrige Masse bilden. Diese Abscheidung wird, nachdem die Flüssigkeit abgegossen ist, nochmals in vorstehender Weise gelöst und gereinigt, um so reines Honigdextrin zu erhalten. Dasselbe wird abfiltriert und mit absolutem Alkohol gewaschen und im Vakuum über Phosphorpentoxyd getrocknet. 7. Stickstoff. Etwa 5 g Honig werden nach Kjeldahl (S. 138) verbrannt. 8. Säure. Der Naturhonig enthält stets geringe Mengen Säure (Ameisen säure, ferner Milch- und Äpfelsäure); man verwendet 5—10 g Honig in 100 ccm Wasser und titriert in üblicher Weise mit 1 / 10 Normal-Alkalilauge unter An wendung von Phenolphthalein als Indikator. 1 ccm Normalalkali = 0,046 g Ameisensäure. 9. Pollen und Wachs. Etwa 20 g Honig werden in Wasser gelöst, durch ein vorher getrocknetes und gewogenes Filter filtriert, hinreichend ausgewaschen, der auf dem Filter verbliebene Rückstand getrocknet und gewogen. Letzterer kann dann zur mikroskopischen Untersuchung Verwendung finden. 10. Asche. 10—20 g Honig werden verkohlt, die Kohle mit Wasser aus gezogen und letztere nach S. 195 verbrannt. Die Asche wird mit Salpetersäure aufgenommen und in der Lösung die Phosphorsäure nach dem Molybdän-Verfahren (S. 160) bestimmt.