596 Bienenhonig. da sie auch im Kunsthonig nachgewiesen wurden. Der Gehalt an verschiedenerlei Pollen körnern macht die Annahme von Naturhonig wahrscheinlicher, aber auch nicht sicher. 2. Das spezifische Gewicht der Lösung 1: 2 soll nicht unter 1,11 betragen, ent sprechend einem Wassergehalt von 25 %. . 3. Der Aschengehalt beträgt hei normalen Königen nicht mehr als 0>3 °/o) doch kann derselbe bei Königen, die von den Bienen aus dem Honigtau gesammelt werden, bis zu 0,8 °/ 0 steigen. NachHilger undWolff enthalten linksdrehende Waldhonige 0, 3-0,4%, rechtsdrehende 0,6—1,28 °/ 0 Asche. 4. Die Könige sind mehr oder weniger stark linksdrehend, doch gibt es auch rechts drehende Könige, und zwar besonders Koniferen- und Honigtauhonige. Da sich in Königen unter Umständen ein kristallinischer Absatz bildet, der vorwiegend aus Glukose besteht und daher reohtsdrehend ist, so muß hierauf Bedacht genommen werden. Es zeigt sich ferner hier und da die Erscheinung, daß ein Honig wegen eines ge ringen Gehaltes an rechtsdrehenden Dextrinen schwach links dreht und daß erst nach der Vergärung die Bechtsdrehung in den Vordergrund tritt. Kleine Mengen von Saccharose setzen ebenfalls nur die Linksdrehung des Honigs herab, größere bewirken Rechtsdrehung. Solche Könige zeigen nach der Inversion ent weder eine Zunahme der Linksdrehung oder eine Umwandlung der Bechtsdrehung in Linksdrehung. Erhebliche Mengen von Dextrinen machen den Honig rechtsdrehend. Diese Rechtsdrehung verschwindet nicht nach der Inversion. 5. Der Gehalt des Honigs an Saccharose soll im allgemeinen einige Prozent nicht überschreiten, jedoch kommt in Königen, die in der Nähe von Rohrzuckerfabriken oder -lagern von Bienen erzeugt sind, mitunter eine abnorm große Menge Saccharose — es sind bis zu 18 % beobachtet worden — vor. Dieser Umstand ist daher bei der Beurteilung zu berücksichtigen. 6. Enthält der Honig weniger als 1,6 % 1 ) lösliche Niohtzuckerstoffe (berechnet aus der Differenz von löslicher Trockensubstanz und Gesamtzuoker), so ist auf Zusatz von künstlichem Invertzucker, Rohrzucker und Glukosezucker zu schließen. 7. Beträgt die Bechtsdrehung der 10 %-igen vergorenen Honiglösung mehr wie -(-3° Kreisgrade bei Anwendung des 200 mm-Rohres und gibt sie die qualitativen Dextrin reaktionen nach Beckmann, so ist der Honig als mit Stärkezucker oder Stärkesirup versetzt zu bezeichnen. Dasselbe ist der Fall, wenn die nach dem Vergären quantitativ ermittelte Dextrinmenge mehr wie 10 % beträgt. 8. 5 ccm einer 20 %-igen Honiglösung dürfen nach dem Beckmannschen Verfahren, das übrigens noch näher zu prüfen ist, mit 2 %-iger Barytlösung und Methylalkohol ver setzt (vergl. 11 c, S. 693), keine 0,1 g übersteigende Pallung geben. 9. Honiglösung darf, mit Alkohol nach der Vorschrift 11 d (S. 594) gefällt, keine Bechtsdrehung zeigen, wenn darin nicht größere Mengen Saccharose nachgewiesen sind. *) R. Racine fand (Zeitsohr. f. öffentl. Chemie 1902, 8, 281) in 39 Honigsorteu 3,92—16,32 % und in einer Probe nur 2,32 % lösliche Nichtzuckerstoffe (Extraktrest), also wesentlich höhere Werte als die angenommene Mindestgrenze von 1,5 %. Der Gehalt an Nichtzuoker geht nach Hilger und Wolff (1. c.) bei linksdrehenden Waldhonigen bis 9,47%, bei rechtsdrehenden bis 21,2 % hinauf.