622 Rohstoffe und Erzeugnisse der Zuckerfabrikation. Für Anstalten, welche ausschließlich steuerfreie Zuckerabläufe verarbeiten und deren Erzeugnisse niemals den Quotienten von 70 erreichen, kann die Beaufsichtigung auf Grund einer Buchführung, verbunden mit öfterer Ermittelung des Quotienten der bezogenen Ab läufe und der hergestellten Erzeugnisse, angeordnet werden. Werden ausschließlich Zucker abläufe mit einem Quotienten unter 65 verarbeitet, so kann die Beaufsichtigung auf Grund einer Buchführung und öfterer Ermittelung des Quotienten der bezogenen Abläufe erfolgen, auch wenn der Quotient der Erzeugnisse 70 oder mehr beträgt. In Fällen des Bedürfnisses können von der obersten Landesfinanzbehörde für die in Abs. 1 und 2 bezeichneten Anstalten Erleichterungen gewährt werden. Dem Reichskanzler ist von den getroffenen Maßnahmen Kenntnis zu geben. § 85. Diese Ausführungsbestimmungen treten mit dem 1. September 1903 in Kraft. Anlage A. Anleitung für die Steuerstelleu zur Untersuchung der Zuckerabläufe auf Invert- zuckergehalt und Feststellung des Quotienten der weniger als 2 vom Hundert Invertzucker enthaltenden Zuckerabläufe. I. Allgemeine Vorschriften. 1. Bei Beginn der Untersuchung ist zunächst eine Prüfung des Ablaufs nach dem unter II1 beschriebenen Verfahren auf den Gehalt an Invertzucker auszuführen. Sobald sich dieser Gehalt zu 2 vom Hundert oder mehr ergibt, erfolgt das weitere Verfahren nach § 2 Abs. 4, 5 der Ausführungsbestimmungen. 2. Ergibt die nachfolgend unter II2 beschriebene Untersuchung einen Quotienten von 70 oder mehr, so ist von der weiteren Prüfung des Ablaufs Abstand zu nehmen, falls nicht der Anmelder eine Untersuchung durch den Chemiker beantragt. 3. Die bei der Untersuchung der Abläufe zu verwendenden Gewichte, Meßgeräte und Spindeln müssen geeicht oder eichamtlich beglaubigt sein. II. Ausführung der Untersuchung. 1. Untersuchung der Zuckerabläufe auf Invertzuokergehalt. In einer Messing- oder Porzellanschale, deren Gewicht auszugleichen ist, werden genau 10 g des nötigenfalls durch Anwärmen dünnflüssig gemachten Ablaufs abgewogen und durch Zusatz von etwa 50 ccm warmem Wasser und Umrühren mit einem Glasstab in Lösung gebracht. Die Lösung bedarf, auch wenn sie getrübt erscheinen sollte, in der Regel einer Filtrierung nicht. Man bringt sie in einen sogenannten Erlenmeyerschen Kolben von etwa 200 ccm Raumgehalt und fügt 50 ccm Fehlingscher Lösung hinzu. Die Fehlingsche Lösung erhält man durch Zusammengießen gleicher Teile von Kupfervitriollösung (34,6 g reiner kristallisierter Kupfervitriol, zu 500 ccm mit Wasser gelöst) und Seignettesalz-Natronlauge (173 g kristallisiertes Seignettesalz, zu 400 ccm mit Wasser gelöst, die Lösung vermischt mit 100 ccm einer Natronlauge, welche 600 g Natronhydrat im Liter enthält). Beide Flüssigkeiten sind fertig von einer Chemikalien handlung zu beziehen und müssen getrennt aufbewahrt werden; von jeder sind 25 ccm mittels besonderer Pipette zu entnehmen und der Lösung des Zuckerablaufs unter Um schütteln zuzusetzen. Die mit der Fehlingsohen Lösung versetzte Flüssigkeit wird im Kochkolben auf ein durch einen Dreifuß getragenes Drahtnetz gestellt, welches sich über einem Bunsen brenner oder einer guten Spirituslampe befindet, aufgekocht und 2 Minuten im Sieden er halten. Die Zeit des Siedens darf nicht abgekürzt werden. Hierauf entfernt man den Brenner oder die Lampe, wartet einige Minuten, bis ein in der Flüssigkeit entstandener Niederschlag sich abgesetzt hat, hält den Kolben gegen das Licht und beobachtet, ob die Flüssigkeit noch blau gefärbt ist. Ist noch Kupfer in der Lösung vorhanden, was durch die blaue Farbe angezeigt wird, so enthält die Lösung weniger als 2 vom Hundert Invertzucker, anderenfalls sind 2 oder mehr vom Hundert dieses Zuckers vorhanden.