672 Rohstoffe und Erzeugnisse der Spiritusfabrikation. Bei den Spritsorten und bei Branntweinen, die wesentlich nur aus Alkohol und Wasser bestehen, erfährt man aus dem spezifischen Gewicht gleichzeitig an nähernd den Alkoholgehalt. 2. Bestimmung des Alkohols. Bei reinen alkoholhaltigen Flüssigkeiten, welche nur aus Mischungen von Wasser und Alkohol bestehen, wird der Gehalt an Alkohol in Volumprozenten am einfachsten a) mit einem von der Normal-Eichungskommission kontrollierten Normal-Alkoholometer bestimmt. Die Alkoholometer sind Aräometer (Densimeter), welche statt des spezifischen Gewichtes des zu untersuchenden Weingeistes den dazu gehörigen Alkoholgehalt in Fig. 378. Fig. 274. Fig. 275. Volumprozenten direkt anzeigen. Es gibt solche für Flüssigkeiten von 0—60, 50—100 °/ 0 Alkohol usw. Für die Ausführung der Bestimmung ist zu beachten, daß Flüssigkeit und Instrumente die Temperatur des Untersuchungsraumes haben und Gefäße wie Spindel äußerst rein und trocken sind. Die Mischung, deren scheinbare Stärke mit dem Alkoholometer ermittelt werden soll, wird in ein Standgefäß gefüllt, dessen Durchmesser mindestens 2-mal so groß ist als der größte Durchmesser des zur Anwendung kommenden Instrumentes, und dessen Wände möglichst durchsichtig und sohlierenfrei sind. Das Standglas wird mit dem zu prüfenden Spiritus so weit angefüllt, daß nach dem Eintauchen des Alkoholometers der Plüssigkeitsspiegel noch mehrere Zentimeter unterhalb des Glasrandes steht. Nach Durchrührung der Füllung wird das Standglas auf einer Tischplatte fest aufgestellt, hierauf das Instrument langsam eingesenkt, und zwar so, daß eine Benetzung der Spindel oberhalb der Stelle, bei welcher die definitive Einstellung ein- tritt, womöglich nicht stattfindet, oder daß wenigstens jedes irgend erhebliche Auf- und