690 Rohstoffe und Erzeugnisse der Spiritusfabrikation. lösung versetzt, zur Marke aufgefüllt, nach einigem Stehen durch ein trocknes Filter filtriert und in 400 com Filtrat das überschüssige Silhernitrat mit Rhodanammonium unter Verwendung von Eisenalaun als Indikator zurücktitriert. 1 ccm 1 / 60 N.-Silberlösung = 5,408 mg Blausäure (HCN). ß) Gesamte Blausäure. 300—400 ccm Branntwein werden in einem Halhliterkolhen mit Ammoniak stark alkalisch gemacht, sofort mit einer gemessenen, überschüssigen Menge 1 / 50 N.-Silhernitrat versetzt und alsdann sogleich mit Salpetersäure ­ wieder angesäuert. Man füllt die Flüssigkeit auf 500 ccm auf, filtriert und bestimmt das überschüssige Silhernitrat wie vorher. Der Unterschied zwischen der gesamten und der freien Blausäure entspricht der gebundenen Blausäure. Wie K. Windisch nachgewiesen hat, ist die gebundene ­ Blausäure in den Steinobstbranntweinen hauptsächlich an Benzaldehyd gebunden. ­ Man erhält den Gehalt an Benzaldehydcyanhydrin, indem man die Menge der gebundenen Blausäure mit 4,92 multipliziert. Im Kirsch-, Zwetschen- bezw. Mirabellen-Branntwein werden nur geringe Mengen freier Blausäure gefunden, nämlich; In 100 com Branntwein: 1 Auf 100 ccm absoluten Alkohol bezogen: Freie Gebundene Benzaldehyd- Freie Gebundene Benzaldehyd-Blausäure cyanhydrin Blausäure cyanhydriu 0—7,2 mg 0,7—10,6 mg 3,6—52,3 mg. 0—14,1 mg 1,5—23,7 mg 7,5—116,4 mg. e) Sollte auf freie Schwefelsäure Rücksicht zu nehmen sein, die in ganz vereinzelten ­ Fällen dem Branntwein zugesetzt werden mag, um das Perlen hervorzubringen oder einem geringeren Branntwein ein besseres Bukett zu erteilen, so dampft man behufs Nachweisung dieses Zusatzes 150—200 com des Branntweins auf ein kleines Volumen ein und setzt 12 ccm einer 0,006 °/ 0 -igen Methylviolettlösuug zu; bei Gegenwart von freier Schwefelsäure wird die Lösung grün gefärbt. Vergl. unter „Essig“. Zur etwaigen Prüfung auf freie „Salzsäure“ werden 150—200 ccm Branntwein destilliert und das Destillat mit Silbernitratlösung auf Chlor geprüft. 10. Bestimmung der Esterarten. Zur quantitativen Bestimmung der Ester versetzt man bei farblosen Branntweinen eine abgemessene Menge Branntwein mit einer überschüssigen Menge von 1 / 10 N.-Lauge, kocht 1 /, 3 Stunde in einem Kolben aus Jenaer Glas am Rückflußkühler und titriert alsdann den Laugenüberschuß mit 1 / 10 N.-Säure zurück; als Indikator dient Phenolphthalein. Gefärbte und extrakthaltige, insbesondere auch zuckerhaltige Branntweine dürfen nicht mit Lauge gekocht ­ werden. Die Extraktbestandteile, Zucker usw., verbrauchen beim Kochen beträchtliche Mengen von Lauge, die fälschlich auf Ester umgerechnet würden. Solche Branntweine werden destilliert, bis die gesamten Ester übergegangen sind, und diese alsdann im Destillat durch Verseifen mit 1 / 10 N.-Lauge bestimmt. Die Ester werden als Essigsäureäthylester (Äthylacetat) berechnet. 1 ccm 1 / 10 N.-Lauge = 0,0088 g Äthylacetat. Will man die Säuren der Ester näher untersuchen, so destilliert man dieselben ab, kocht das Destillat 15—30 Minuten mit Kalihydratlösung am Kühler, prüft die Abkochung nach Geruch auf die in Freiheit gesetzten Alkohole und destilliert diese nötigenfalls ab. Den Rückstand des Destillats versetzt man zur Abscheidung der an Kalium gebundenen Fettsäuren mit Schwefelsäure bis zur saueren Reaktion und trennt im Destillat die flüchtigen Säuren, wie vorhin unter 9 angegeben ist. An Gesamt-Estern (als Äthylacetat berechnet) in 100 ccm der Branntweine wurden z. B, im Mittel mehrerer Bestimmungen gefunden: