Spiritus, Branntweine und Liköre. 691 Beschaffenheit Whisky Kirsch-Brannt- Anerkannt rein . . Mittlere Güte bezw. mg 167,6 mg 87,3 Verschnittwaren . — 94,7 Kunsterzeugnisse . . — 11,4 Alkoholgehalt Vol.-°/ 0 57,3 43—60 Zwetschen-Branntwein Trester- n. Hefen-Branntwein Kognak Rum mg mg mg mg 114,6 153,3 162,0 270,7 29,3 38,4 66,4 — 28,0 4,7 37,3 48,6 40—47 41—59 45—61 Die Schwankungen für anerkannt reine Getränke an Gesamt-Estern betrugen z. B. bei Tresterbranntwein zwischen 12,3—272,8 mg, bei Kognak zwischen 13,4 bis 293,9 mg, bei ßura zwischen 43,0—1926,0 mg für 100 ccm. An einzelnen Estern ergaben sich in 100 ccm der Getränke: Ameisensäure mg Kognak . . 0—6,0 Bum . . . 0—22,0 Arrak ... 7,8 Äthylester der Essigsäure Buttersäure mg 75,9 5,0—1847,0 184,6 mg 6,1 Spur—56,0 4,8 Kaprinsäure mg 14,1 Spur—27,0 9,4 Die Naturerzeugnisse enthalten hiernach durchweg mehr freie Säuren und Ester als die Kunsterzeugnisse, das hat seinen Grund darin, daß der zur Herstellung der letzteren verwendete Sprit verhältnismäßig arm hieran ist und sich nur im rektifizierten Zustande hierzu verwenden läßt. 11. Bestimmung der ätherischen Öle. Sind, wie bei Likören, ätherische öle zugesetzt, so kann man zum Nachweise dieser die alkoholische Flüssigkeit mit Äther ausschütteln, letzteren bei gewöhnlicher Temperatur langsam verdunsten lassen und den Eückstand auf Geruch und Geschmack prüfen. Oder man verjagt bei schwer flüchtigen ätherischen ölen bezw. Stoffen den Alkohol bei 60—70°, durchschüttelt den Eückstand mit Petroleumäther, um die ätherischen öle zu isolieren, und zieht weiter den Eückstand von der Petroleumätherbehandlung mit viel absolutem Alkohol aus, um Glyzerin und Harze zu gewannen. 12. Bestimmung der wohlriechenden Essenzen. Eine auch nur annähernde Bestimmung derselben ist nicht möglich. Man pflegt die Flüssigkeit zu destillieren, um in dem Destillat eine konzentriertere Lösung der Essenz zu erhalten und das Destillat mit Bromlösung bis zur Gelbfärbung zu titrieren. Dann soll man eine Lösung von einer bekannten Menge derselben Essenz herstellen und diese in derselben Weise mit der Bromlösung titrieren. 13. Bestimmung des Extraktes und der Mineralstoffe. Bei den Spritsorten und Branntweinen ist der Extraktgehalt nur gering; man verdampft hier 100 ccm und mehr im Wasser bade zur Trockne, trocknet den Eückstand wie bei Wein 2 1 /« Stunden im Wasserdampftrockenschrank und wägt. Der gewogene Eückstand wird bis zum Weißbrennen geglüht und wieder gewogen; der Eückstand gibt die Menge Mineralstoffe. Bei den Likören mit hohem Zuckergehalt muß man zur Extraktbestimmung eine entsprechend geringere — höchstens 1—2 g Trockensubstanz entsprechende —■ Menge, etwa 5 oder 10 oder 20 g zum Eintrocknen und Verbrennen verwenden. Hier wird die direkte Extraktbestimmung am besten durch die Saccharometeranzeige ­ ersetzt, d. h. man befreit eine bestimmte Gewichtsmenge des Likörs von Alkohol, läßt auf die Normaltemperatur erkalten, füllt mit Wasser wieder auf das ursprüngliche Gewicht auf, ermittelt von dieser entgeisteten Flüssigkeit das 44*