692 Rohstoffe und Erzeugnisse der Spiritusfabrikation. spezifische Gewicht und liest die diesem entsprechenden Extraktprozente nach Tabelle No. XIII ab. 14. Bestimmung des Zuckers und Pflanzenextrakts. Der den Likören zugesetzte ­ Zucker besteht fast ausnahmslos aus Rohrzucker; Stärkezucker wird schon aus dem Grunde nicht gern verwendet, weil das in demselben vorhandene Dextrin entweder unlöslich in den alkoholischen Flüssigkeiten ist oder doch leicht Trübungen erzeugt. Sind ätherische Pflanzenextrakte, welche Zucker und etwa organische Säuren enthalten, zugesetzt, so kann auch ein Teil des Zuckers in Form von Glukose bezw. Invertzucker vorhanden sein. Zur Bestimmung der Zuckerarten stellt man eine 1 °/ 0 -ige Lösung her, also wenn 10 °/ 0 Extrakt vorhanden sind, wägt man 10 g Likör ab, verdünnt diese auf 100 ccm und fällt hiervon zur Bestimmung der Glukose oder des Invertzuckers 25 ccm mit Fehlingscher Lösung nach Allihn-Meißl (S. 230). Ferner werden etwa 9 g mit 70 ccm Wasser und 10 ccm x / 5 Normal-Salzsäure (von 1,0035 spezifischem Gewicht, enthaltend 0,729 g HCl) versetzt, 30 Minuten im Wasserbade erhitzt, nach dem Erkalten mit Natronlauge neutralisiert und auf 100 ccm aufgefüllt. Hiervon dienen ebenfalls 25 ccm wie vorhin zur Bestimmung des Invertzuckers nach Allihn-Meißl (S. 230). Von dem gefundenen Gehalt wird die fertig gebildete Menge Invertzucker abgezogen, der Rest mit 0,95 multipliziert und so die Menge Saccharose erhalten. Enthält der Likör weder Invertzucker noch Glukose und Dextrin, so kann die Saccharose auch durch Polarisation bestimmt werden. Man wägt alsdann für die Polarisationsapparate mit Zuckerskala die Normalgewichtsmengen (S. 598), also z, B. für den Soleil-Ventzke-Scheibler-Apparat 26,048 g in 100 ccm Lösung ab und polarisiert im 200 mm-Rohr; die Drehungsgrade drücken direkt die Gewichtsprozente ­ Zucker in der angewendeten Substanz aus. Bei den Halbschattenapparaten mit Kreisgradteilung multipliziert man die Drehungsgrade mit 0,75, um die g Zucker in 100 ccm Likör zu erhalten. Farblose Liköre werden direkt polarisiert, gefärbte dagegen vorher mit etwas gereinigter Tierkohle oder Tonerdebrei entfärbt (vergl. S. 602 u. 603) oder auch bei Gegenwart von Anilinfarbstoffen vorher mit Äther ausgeschüttelt. Über die polarimetrische Bestimmung der Saccharose neben Invertzucker nach dem Clergetschen Verfahren vergl. S. 606. Die etwa neben Zucker vorhandene Menge Pflanzenextrakt ergibt sich aus der Differenz zwischen Gesamtextrakt — Saccharose (+ Invertzucker). 15. Bestimmung der Farbstoffe. Zu den erlaubten Farbeu gehören: für rot: Kochenille, Karmin, Krapprot (Saft von roten Rüben und Kirschen), „ gelb: Safran, Saflor, Kurkuma (Ringelblumen, Gelbbeeren), „ blau: Indigolösung. Lackmus, Saftblau, „ grün: Mischungen der gelben mit blauen Farben, „ violett: Mischungen der blauen und roten Farben, „ braun: Zuckeroouleur bezw. Karamel und Lakritzensaft. Am häufigsten findet zum Färben der Branntweine, um ihnen äußerlich das Kennzeichen einer alten abgelagerten Ware zu geben, die Zuckercouleur oder Karamel Verwendung. Da Karamel, wenn er aus Rohrzucker hergestellt ist, noch immer unzerstörte Saccharose enthält, so kann man, wenn nur wenig Extrakt vorhanden ist, eine größere Menge des Branntweins usw. auf dem Wasserbade einengen und den Rückstand nach dem Invertieren und Entfärben mit Fehlingscher Lösung auf Zucker prüfen.