Most. 755 Anleitung für die zollamtliche Untersuchung von Verschnitt-Weinen und -Most auf den Alkohol- bezw. Fruchtzucker- und Extraktgehalt. Die Untersuchung der Verschnitt-Weine und -Moste hat sich auf die Ermittelung des Gehalts an Alkohol, Extrakt und Zucker zu erstrecken. Bei fertigem Wein (reinem vergorenem Traubensaft) kann von der Bestimmung des Zuckergehaltes abgesehen werden. I. Entnahme und Vorbereitung der Proben. Die Proben für die Untersuchung sind, soweit nicht nach den bestehenden Be stimmungen Erleichterungen zulässig sind, aus jedem Kesselwagen bezw. aus mindestens der Hälfte der Gebinde einer zur Abfertigung gestellten Sendung zu entnehmen, und zwar mittels Steohhebers in einer Menge von je etwa 4 / 10 1. Eine Vermischung der Proben mit- einander ist nicht zulässig, es muß vielmehr jede einzelne Probe für sich untersucht werden. Die Proben sind von ihrem etwaigen Kohlensäuregehalt durch wiederholtes kräftiges Schütteln möglichst zu befreien und, wenn sie nicht klar erscheinen, demnächst durch ein doppeltes Ealtenfilter von Papier zu filtrieren. Bei Mosten geht dem Filtrieren ein Durch seiheu durch ein reines trocknes Tuch voraus. An diese Vorbereitung der Proben muß die eigentliche Untersuchung unmittelbar angeschlossen werden. II. Ausführung der Untersuchung. Soweit bei der Untersuchung Spindelungen stattfinden, sind die in der „Tafel zur zollamtlichen Abfertigung von Verschnitt-Weinen und -Mosten“ enthaltenen Vorschriften maßgebend. Die Untersuchung umfaßt: 1. die Spindelung der Probe, 2. die Destillation der Probe und die Spindelung des Destillats, 8. die Titrierung der Probe mit Eehlingsoher Lösung. Die Titrierung (Ziffer 8) erfolgt nur dann, wenn der Zuckergehalt der Flüssigkeit bestimmt werden soll. 1. Spindelung der Probe. Nachdem die Probe nach Ziffer 1 vorbereitet ist, wird zunächst die Spindelung derselben nach Maßgabe von § 1 der der Tafel vorgedruckten Einleitung vorgenommen. Als Spindeln dienen Alkoholometer bezw. Saccharometer, je nachdem die Probe eine geringere oder größere Dichte hat als Wasser. Als Standglas benutzt man das dem Eostillierapparat zur Untersuchung der Liköre, Essenzen usw. beigegebene Meßglas. 2. Destillation der Probe und Spindelung des Destillats. Demnächst er folgt die Destillation einesteils der Probe nach Maßgabe der Vorschriften, betreffend die Abfertigung von Likören, Fruchtsäften, Essenzen, Extrakten und dergl. 1 ) Dabei kommen Jedoch der Zusatz von Salz, die starke Verdünnung und das Durohschütteln in der hierzu dienenden Bürette vor der Destillation in Wegfall. Vielmehr wird in folgender Weise verfahren: Man mißt von der Probe in dem Meßglas 100 ccm ab, gießt diese in den Siede kolben, füllt etwa die Hälfte des Meßglases mit Wasser nach, fügt eine Messerspitze Tannin hinzu und destilliert. Nachdem das Destillat nahezu die Marke des als Vorlage dienenden Meßglases erreicht hat, und genau bis zu dieser Marke mit Wasser aufgefüllt ist, wird ge- korig umgeschüttelt und die Spindelung mittels der Alkoholometer vorgenommen (§ 1 der er Tafel vorgedruckten Einleitung). „ , 3. Titrierung mit Fehlingscher Lösung. Nach erfolgter Destillation und P'ndelung des Destillats wird bei'Mosten stets, bei Weinen nur, wenn es aus besonderen r ünden notwendig erscheint (z. B. wenn es zweifelhaft ist, ob der Wein vollständig ver loren ist), zur Bestimmung des Zuckergehaltes durch Titrierung der Probe mit Fehling- p ker Lösung geschritten. Hierzu wird der bei der Destillation nicht verwendete Teil der lobe benutzt. Da nur daun ein hinreichend genaues Ergebnis erzielt werden kann, wenn 16 Flüssigkeit nicht mehr als 1 °/ 0 Zucker enthält, so ist nötigenfalls der zur Titrierung x ) Vergl. Zeitsohr. f. anal. Chemie 1892, 31, Verordnungen und Erlasse 10. 48*