770 Obst- und Beerenfrüchte sowie deren Erzeugnisse. Weine eingenommene Raum ist durch die Zusätze um x /i« vermehrt worden, worauf Rück sicht zu nehmen ist. b) Bei Rotweinen, 60 oom Rotwein werden mit Alkali neutralisiert, im Wasser bade auf 1 / s eingedampft, filtriert, auf das ursprüngliche Maß wieder aufgefüllt und mit 6 ccm Bleiessig versetzt. Man filtriert den Niederschlag ab, setzt zu 38 com des Filtrates 3 ccm einer gesättigten Lösung von Natriumkarbonat oder einer bei 20° gesättigten Lösung von Natriumsulfat, filtriert den Niederschlag ab und polarisiert das Filtrat. Der von dem Rotweine eingenommene Raum wird durch die Zusätze um 1 / 5 vermehrt. Gelingt die Entfärbung eines Weines durch Behandlung mit Bleiessig nicht voll ständig, so ist sie mittels Tierkohle auszuführen. Man mißt 50 ccm Wein in einem Meßkölbchen ab, führt ihn in eine Porzellanschale über, neutralisiert ihn genau mit einer Alkalilösung und verdampft den neutralisierten Wein auf etwa 25 ccm. Zu dem ent- geisteten Weinrückstande setzt man 5—10 g gereinigte Tierkohle, rührt unter Erwärmen auf dem Wasserbade mit einem Glasstabe gut um und filtriert die Flüssigkeit ab. Die Tierkohle wäscht man so lange mit heißem Wasser sorgfältig aus, bis je nach der Menge des in dem Weine enthaltenen Zuckers das Filtrat 75—100 com beträgt. Man dampft das Filtrat in einer Porzellanschale auf dem Wasserbade bis zu 30—40 ccm ein, filtriert den Rückstand in das 50 ccm-Kölbchen zurück, wäscht die Porzellanschale und das Filter mit Wasser aus und füllt das Filtrat bis zur Marke auf. Das Filtrat wird polarisiert; eine Verdünnung des Weines findet bei dieser Vorbereitung nicht statt. 12. Nachweis des unreinen Stärkeznckers durch Polarisation, a) Hat man bei der Zuckerbestimmung nach No. 10 höchstens 0,1 g reduzierenden Zucker in 100 ccm Wein gefunden, und dreht der Wein bei der gemäß No. 11 ausgeführten Polarisation nach links oder gar nicht oder höchstens 0,3° nach rechts, so ist dem Weine unreiner Stärke- zuoker nicht zugesetzt worden. b) Hat man bei der Zuckerbestimmung nach No. 10 höchstens 0,1 g reduzierenden Zucker gefunden, und dreht der Wein mehr als 0,3° bis höchstens 0,6° nach rechts, so ist die Möglichkeit des Vorhandenseins von Dextrin in dem Weine zu berücksichtigen und auf dieses nach No. 19 zu prüfen. Ferner ist nach dem folgenden, unter No. 12 d be schriebenen Verfahren die Prüfung auf die unvergorenen Bestandteile des unreinen Stärke- zuokers vorzunehmen. c) Hat man bei der Zuckerbestimmung nach No. 10 höchstens 0,1 g Gesamtzucker in 100 ccm Wein gefunden, und dreht der Wein bei der Polarisation mehr als 0,6° nach rechts, so ist zunächst nach No. 19 auf Dextrin zu prüfen. Ist dieser Stoff in dem Weine vorhanden, so verfährt man zum Nachweis der vergorenen Bestandteile des unreinen Stärke zuckers nach dem folgenden, unter No. 12 d angegebenen Verfahren. Ist Dextrin nicht vorhanden, so enthält der Wein die unvergorenen Bestandteile des unreinen Stärkezuckers. d) Hat man bei der Zuckerbestimmung nach No. 10 mehr als 0,1 g Gesamtzucker in 100 ccm Wein gefunden, so weist man den Zusatz unreinen Stärkezuckers auf folgende Weise nach; a) 210 ccm Wein werden im Wasserbade auf 1 / a eingedampft; der Verdampfungs rückstand wird mit so viel Wasser versetzt, daß die verdünnte Flüssigkeit nicht mehr als 15°/ 0 Zucker enthält; die verdünnte Flüssigkeit wird in einem Kolben mit etwa 5 g gärkrät’tiger Bierhefe, die optisch aktive Bestandteile nicht enthält, versetzt und so lange bei 20—25° stehen gelassen, bis die Gärung beendet ist. ß) Die vergorene Flüssigkeit wird mit einigen Tropfen einer 20°/ o -igen Kalium acetatlösung versetzt und in einer Porzellanschale auf dem Wasserbade unter Zusatz von Quarzsand zu einem dünnen Sirup verdampft. Zu dem Rückstände setzt man unter be ständigem Umrühren allmählich 200 ccm Alkohol von 90 Maßprozent. Nachdem sich die Flüssigkeit geklärt hat, wird der alkoholische Auszug in einen Kolben filtriert, Rückstand und Filter mit wenig Alkohol von 90 Maßprozeut gewaschen und der Alkohol größtenteils abdestilliert. Der Rest des Alkohols wird verdampft und der Rückstand durch Wasser zusatz auf etwa 100 ccm gebracht. Hierzu setzt man 2—3 g gereinigte, in Wasser auf geschlammte Tierkohle, rührt mit einem Glasstabe wiederholt tüchtig um, filtriert die ent färbte Flüssigkeit in einen kleinen eingeteilten Zylinder und wäscht die Tierkohle mit