890 Verunreinigung der Gewässer, deren Schädlichkeit und Nachweisuug. Aufnahme eines Abwassers für den Genuß des Menschen oder Tieres unbrauchbar machen, auch für gewerbliche Zwecke nachteilig sind. Ein trübes, durch irgendwelche Schlammstoffe oder durch Farbstoffe ver unreinigtes Wasser ist z. B. nicht zum Spülen, Waschen, Bleichen oder als Kessel speisewasser geeignet. Abnorme Mengen von Chloriden (Chlornatrium, Chlorcalcium, Chlormagnesium) oder von Sulfaten verursachen die Bildung von harten Seifen hezw. von Kesselstein oder eine Beschädigung der Kesselwandungen, befördern ein Kosten (Oxydation) von Maschinenteilen usw. Gewisse gewerbliche Betriebe (Zucker- und Stärkefabriken, Brennereien und Brauereien, Färbereien usw.) erfordern gerade ein sehr reines Wasser. Ein höherer Gehalt an Chloriden beeinträchtigt z. B. die Zuckerausbeute aus Zuckerrüben und die Gärung, wie ebenso ein durch organische Schmutzstoffe verunreinigtes Wasser eine fehlerhafte Gärung verursacht usw. (vergl. S. 597, 647, 706). 4. Schädlichkeit für den Boden. Wenn ein mit Abwasser verunreinigtes Bach- hezw. Flußwasser zur Berieselung benutzt wird, so kann sich die Schädlich keit nach 3 Richtungen geltend machen: a) dadurch, daß die etwa vorhandenen Schwebe- oder Sehlammstoffe, wie Eisenoxydschlamm, aufgeschlämmter Ton, ölige Stoffe, organische Fasern, Aschen- und Schlackenmassen, den Boden verschlammen hezw. verfilzen und dadurch einerseits denselben mit einer die normale Vegetation unterdrückenden Schlamm- schicht bedecken, andererseits die Poren des Bodens verstopfen und infolge Ver hinderung von Luftzutritt eine Versauerung bewirken; b) dadurch, daß sie dem Boden an sich abnorme und giftige Stoffe wie Schwefelverbindungen, Metalloxyde, arsenige Säure, Ehodanammonium (Gaswasser) und Farbstoffe usw. zuführen, welche entweder direkt schädlich für die Pflanzen wirken oder, wie die Schwefelverbindungen, Farbstoffe usw., die Oxydationsvorgänge im Boden beeinträchtigen und nach Oxydation dieser Verbindungen schädliche Stoffe liefern (vergl. S. 81); c) dadurch, daß sie im gelösten Zustande wie freie Mineralsäuren oder Chloride (Chlornatrium, Chlorcalcium, Chlormagnesium) oder wie die Sulfate (Ferro- sulfat, Kupfer- und Zinksulfat) hezw. die Nitrate wichtige Pflanzennährstoffe des Bodens, wie Kali, Kalk, Magnesia, auswaschen und den Boden mit der Zeit hieran berauben. Für die freien Mineralsäuren ist dieses an sich einleuchtend; aber auch kochsalzhaltiges Wasser wirkt ebenso wie chlorcalcium- und chlormagnesiumhaltiges Wasser (schon von 0,5—1,0 g für 1 1 an) stärker lösend auf die Pflanzennährstoffe des Bodens als reines, destilliertes Wasser, und die Metallsulfate wirken schon in geringster Menge in der Weise nachteilig, daß sie sich mit den kohlensauren, humus sauren oder kieselsauren Salzen von Kalk, Magnesia und Kali umsetzen, infolgedessen die leicht löslichen Sulfate der letzteren mit dem Sieker- oder Abrieselwasser fortge führt werden, während die Metalloxyde im Boden Zurückbleiben und sich dort anhäufen. Die Chloride und sonstige nichtabsorbierbaren Salze wirken ferner noch in der Weise schädlich, daß sie eine festere Aneinanderlagerung des Tones bewirken und dadurch den Boden dicht schlämmen, welche Eigenschaft sogar bis zur Ertraglosigkeit des Bodens führen kann (vergl. S. 82). Um daher die Frage der Beschädigung des Bodens durch ein mit Abwässern verunreinigtes Bachwasser zu beantworten, muß man je nach den obwaltenden Verhältnissen nicht nur den betreffenden Bestandteil hezw. das Salz selbst im Boden vorfinden, sondern auch die dichte Lagerung oder den geringeren Gehalt an Kalk, Magnesia und Kali usw. gegenüber dem in der Nähe befindlichen Boden