914 Beschädigungen der Vegetation durch Rauch und Staub. 1:1500000 bis 1:1750000 soll sie nach A. Wieler aufhören. Über den Nach weis derselben in der Luft vergl. weiter unten. 2. Bei Beschädigung durch Salzsäure hezw. Chlor. Salzsäure und Chlor treten vorwiegend bei der Herstellung von Natriumsulfat für die Sodabereitung und bei der Chlorkalkfabrikation auf; aber auch aus Glas- und Düngefabriken, bei der Ver hüttung von Nickel- und Kobalterzen usw. entweichen Salzsäuredämpfe. Bei Beschädigung der Vegetation durch Salzsäure bestimmt man das Chlor, indem man 10 g lufttrockne, feingepulverte Substanz wie vorstehend nach S. 901 1 a mit 50 ccm einer 5 °/ 0 -igen Lösung von Natriumkarbonat versetzt, wie dort ein- äschert, aber die Asche mit salpetersäurehaltigem Wasser aufnimmt und im Filtrat das Chlor wie üblich mit Silbernitrat fällt. Da die hier in Betracht kommenden Chlorverbindungen — auch die Metall- Chloride mit Ausnahme etwa von Chlorblei — in Wasser löslich sind, so kann man bei Salzsäurebeschädigungen ganz von der Bestimmung des Chlors in der wässerigen Lösung absehen. Wie eine Beschädigung durch Salzsäure, so ist auch diejenige durch freies Chlor, welches bei der Chlorkalkfabrikation entweichen kann, nachzuweisen. Im freien Zustande wirkt das Chlor durch Zerstörung des Chlorophylls stärker schädlich als Salzsäure, es geht aber durch den Wasserdampf der Luft bald in letztere über und wirkt dann wie diese. Bei Salzsäurebeschädigungen in der Nähe von Salinen oder von der See kann geltend gemacht werden, daß der erhöhte Gehalt an Chlor in den Gewächsen auch durch Verwehen von kochsalzhaltigem Wasser bedingt sein kann. Dieses muß sich alsdann durch einen gleichzeitig erhöhten, dem Chlor entsprechenden Gehalt der Blätter bezw. Nadeln an Natron geltend machen. Man bestimmt für den Zweck in der Asche —■ selbstverständlich in der ohne Zusatz von Soda dargestellten Asche — den Gehalt an Natron nach S. 29. In morphologischer Hinsicht unterscheidet sich eine Beschädigung von Salzsäure- und chlorhaltigen Rauchgasen nach Haselhoff und Lindau dadurch von der durch schweflige Säure, daß die Chlorophyllkörner schneller entfärbt werden und häufiger Gerbstoff auftritt, als bei Einwirkung der schwefligen Säure. Diese ruft weiter (vergl. S. 897) Flecken hervor, die meistens in den Interkostalfeldern entstanden sind und sich zentrifugal ausbreiten; die Gegend der Blattrippen wider steht am längsten. Bei der Salzsäurewirkung dagegen beginnt das Absterben vom Rande her, so daß Blattränderungen entstehen. Die Schädlichkeitsmengen betragen 1 / 10000 Salzsäure und 1 / 60000 Chlor in der Luft. Trockenheit verringert, wie bei allen Rauchgaswirkungen, die Schäd- lichkeitsgrenze. 3. Untersuchung auf Arsen. Wenn in den Rauchgasen auch flüchtige Arsen- Verbindungen verkommen oder wenn letztere mit dem Flugstaub auf die Gewächse aufgetragen sein sollten, so ist auch eine Bestimmung des Arsens von Belang. Man zieht alsdann 50 oder 100 g der feingepulverten lufttrocknen Substanz mit chemisch reiner — gleichzeitig wie alle anderen verwendeten Reagenzien — auf Arsen zu prüfender Salzsäure von 1,10—1,12 spezifischem Gewicht unter Verdünnen mit AV asser (1 : 3) aus, setzt chlorsaures Kalium zu und verfährt mit dem salzsauren Auszuge nach S. 178. 4. Beschädigung durch Stickstoffsäuren. Die Stickstoffsäuren 1 ) (Salpeter säure, Untersalpetersäure, salpetrige Säure), welche mitunter bei der Fabrikation von 9 Landw. Jahrbücher 1894, 23, 1031.