Nachträge. 1057 in das Beohergläachen zurückgehraoht und die Behandlung mit Alkohol 2—3-mal, d, h. so lange wiederholt, bis derselbe farblos abfließt; darauf wird der Tiegel 2 Stunden im Wasser- trookenschrank getrocknet, gewogen, zur Veraschung geglüht und wieder gewogen. Die Diffe renz zwischen den Gewichten vor und nach der Veraschung gibt die Menge Furfurolphlorogluzid, die Differenz zwischen den Gewichten des Tiegels vor und nach der Behandlung mit Alkohol die Menge des Methylfurfurolphlorogluzids. Aus der Menge Furfurolphlorogluzid berechnet man nach S. 244 oder auch nach Tabelle Xa S. 1002 die Menge Pentosen bezw. Pentosane, aus der Menge Methylfurfurolphlorogluzid (Ph) die Menge Methylpentose (vor läufig nur für Ehamnose angegeben) nach folgender Gleichung; Rhamnose = Ph . 1,65 — Ph * 2 . 1,84 -f- 0,010. War z. B. die Differenz zwischen den Gewichten der Phlorogluzidmenge vor und nach Behandeln mit Alkohol 0,0766 g, so ist Rhamnose = 0,0766 . 1,64 — 0,0766 2 .1,84 + 0,010 = 0,12639 — 0,0108 + 0,010 = 0,1255 g. Rhamnosan — Rhamnose . 0,8. Die Tabelle Xb S. 1007 macht diese Umrechnung bei Mengen von 0,010—0,140 g Phlorogluzid unnötig. Zusatz zu Seite 251. Bestimmung der Zellulose. Weitere Untersuchungen haben ergeben, daß durch die Behandlung der Eohfaser mit Wasserstoffsuperoxyd und Ammoniak noch nicht alle die Zellulose begleitenden Stoffe beseitigt werden. Nach Be handeln des Oxydationsrückstandes mit Kupferoxydammoniak verbleibt ein — durchweg geringer — Rückstand, der einen noch höheren Kohlenstoffgehalt als das Ligniu besitzt und der Oxydation heftig widersteht. Dieser Körper möge Kutin genannt werden. Um auch ihn zu bestimmen, wird nach der Ausarbeitung von P. Murdfield im hiesigen Laboratorium der nach Oxydation mit Wasserstoffsuperoxyd und Ammoniak verbleibende Rückstand (S. 261) samt Asbestfilter filtriert, 2 Stunden mit 75 ccm Kupferoxydammoniak 4 ) unter öfterem Umrühren, zuletzt kurze Zeit bei ganz geringer Wärme auf dem Wasserbade behandelt und die Flüssigkeit durch einen Goochschen Tiegel mit schwacher Asbestlage 2 ) filtriert. Die letzten Reste der ammoniakalischen Lösung werden unter Zufügung von etwas frischem Kupferoxydammoniak behufs Auswaschens abgesaugt, das Filtrat beiseite gestellt, der Rückstand im Tiegel dagegen unter Anwendung einer neuen Saugflasche genügend mit Wasser nachgewaschen, darauf bei 100—105 0 getrocknet, gewogen, dann geglüht und wieder gewogen. Der Glühverlust ergibt die Menge des nicht oxydierbaren, in Kupferoxydammoniak unlöslichen Teiles der Rohfaser. Das Filtrat von diesem Rückstände, d. h. die Lösung der Zellulose in Kupferoxydammoniak wird mit 300 ccm 80 °/ 0 -igem Alkohol'versetzt und stark gerührt; hierdurch scheidet sich die Zellulose in großen Flocken quantitativ wieder aus. Sie wird in üblicher Weise im Goochschen (Porzellan- 3 ) Tiegel gesammelt, zuerst mit warmer verdünnter Salzsäure, 4 ) dann genügend mit Wasser, zuletzt 4 ) Für die Gewinnung dieses Reagenzes ist die vorherige Darstellung von Kupfer oxydhydrat sehr lästig. Man kann dafür aber sehr gut das käufliche reine Kupferoxyd hydrat (E. Merck) verwenden. Man löst dasselbe in 20—24°/ 0 -igem Ammoniak bis zur Sättigung, was durch Einträgen eines Überschusses in das Ammoniak und durch öfteres Umschütteln erreicht wird, läßt ahsitzen und verwendet die überstehende Lösung direkt zur Lösung der Zellulose. 2 ) Wenn von der ersten Rohfaser-Filtration ziemlich viel Asbest in der Flüssigkeit vorhanden ist, kann man auch ohne eine zweite Asbestlage ein genügend dichtes Filter dadurch erhalten, daß man die Flüssigkeit umrührt und das erste Filtrat so oft zurückgibt, bis es völlig klar geworden ist. , 3 ) Die S. 250 empfohlenen Reinnickel-Tiegel lassen sich unbeschadet der Genauigkeit der Analyse nur dann an wenden, wenn man stets gut brennende Teklu-Brenner zur Ver fügung hat. Wo das nicht der Fall ist, kann man auch Goochsche Porzellantiegel an wenden, die in letzter Zeit in guter Haltbarkeit angefertigt werden. 4 ) Die letzten Reste Kupferoxyd lassen sich nur schwer aus der Zellulose entfernen. Das hat aber auf die quantitative Bestimmung keinen Einfluß, weil sie mit der verbleibenden Asche in Abzug gebracht werden. Landwirtschaftliche Stoffe, 3. Auflage. 67