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        <title>Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe</title>
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            <forname>Joseph</forname>
            <surname>König</surname>
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Rohstoffe  und  Erzeugnisse  der  Spiritusfabrikation.

lösung  versetzt,  zur  Marke  aufgefüllt,  nach  einigem  Stehen  durch  ein  trocknes  Filter
filtriert  und  in  400  com  Filtrat  das  überschüssige  Silhernitrat  mit  Rhodanammonium
unter  Verwendung  von  Eisenalaun  als  Indikator  zurücktitriert.  1  ccm  1 / 60  N.-Silberlösung
  =  5,408  mg  Blausäure  (HCN).
ß)  Gesamte  Blausäure.  300—400  ccm  Branntwein  werden  in  einem  Halhliterkolhen
  mit  Ammoniak  stark  alkalisch  gemacht,  sofort  mit  einer  gemessenen,
überschüssigen  Menge  1 / 50  N.-Silhernitrat  versetzt  und  alsdann  sogleich  mit  Salpetersäure ­
  wieder  angesäuert.  Man  füllt  die  Flüssigkeit  auf  500  ccm  auf,  filtriert  und
bestimmt  das  überschüssige  Silhernitrat  wie  vorher.
Der  Unterschied  zwischen  der  gesamten  und  der  freien  Blausäure  entspricht
der  gebundenen  Blausäure.  Wie  K.  Windisch  nachgewiesen  hat,  ist  die  gebundene ­
  Blausäure  in  den  Steinobstbranntweinen  hauptsächlich  an  Benzaldehyd  gebunden. ­
  Man  erhält  den  Gehalt  an  Benzaldehydcyanhydrin,  indem  man  die  Menge
der  gebundenen  Blausäure  mit  4,92  multipliziert.
Im  Kirsch-,  Zwetschen-  bezw.  Mirabellen-Branntwein  werden  nur  geringe
Mengen  freier  Blausäure  gefunden,  nämlich;
In  100  com  Branntwein:  1  Auf  100  ccm  absoluten  Alkohol  bezogen:
Freie  Gebundene  Benzaldehyd-  Freie  Gebundene  Benzaldehyd-Blausäure
  cyanhydrin  Blausäure  cyanhydriu
0—7,2  mg  0,7—10,6  mg  3,6—52,3  mg.  0—14,1  mg  1,5—23,7  mg  7,5—116,4  mg.
e)  Sollte  auf  freie  Schwefelsäure  Rücksicht  zu  nehmen  sein,  die  in  ganz  vereinzelten ­
  Fällen  dem  Branntwein  zugesetzt  werden  mag,  um  das  Perlen  hervorzubringen
oder  einem  geringeren  Branntwein  ein  besseres  Bukett  zu  erteilen,  so  dampft  man  behufs
Nachweisung  dieses  Zusatzes  150—200  com  des  Branntweins  auf  ein  kleines  Volumen  ein
und  setzt  12  ccm  einer  0,006  °/ 0 -igen  Methylviolettlösuug  zu;  bei  Gegenwart  von  freier
Schwefelsäure  wird  die  Lösung  grün  gefärbt.  Vergl.  unter  „Essig“.
Zur  etwaigen  Prüfung  auf  freie  „Salzsäure“  werden  150—200  ccm  Branntwein
destilliert  und  das  Destillat  mit  Silbernitratlösung  auf  Chlor  geprüft.
10.  Bestimmung  der  Esterarten.  Zur  quantitativen  Bestimmung  der  Ester
versetzt  man  bei  farblosen  Branntweinen  eine  abgemessene  Menge  Branntwein
mit  einer  überschüssigen  Menge  von  1 / 10  N.-Lauge,  kocht  1 /, 3  Stunde  in  einem  Kolben
aus  Jenaer  Glas  am  Rückflußkühler  und  titriert  alsdann  den  Laugenüberschuß  mit
1 / 10  N.-Säure  zurück;  als  Indikator  dient  Phenolphthalein.  Gefärbte  und  extrakthaltige,
  insbesondere  auch  zuckerhaltige  Branntweine  dürfen  nicht  mit  Lauge  gekocht ­
  werden.  Die  Extraktbestandteile,  Zucker  usw.,  verbrauchen  beim  Kochen
beträchtliche  Mengen  von  Lauge,  die  fälschlich  auf  Ester  umgerechnet  würden.
Solche  Branntweine  werden  destilliert,  bis  die  gesamten  Ester  übergegangen  sind,
und  diese  alsdann  im  Destillat  durch  Verseifen  mit  1 / 10  N.-Lauge  bestimmt.
Die  Ester  werden  als  Essigsäureäthylester  (Äthylacetat)  berechnet.  1  ccm  1 / 10  N.-Lauge
  =  0,0088  g  Äthylacetat.
Will  man  die  Säuren  der  Ester  näher  untersuchen,  so  destilliert  man  dieselben
ab,  kocht  das  Destillat  15—30  Minuten  mit  Kalihydratlösung  am  Kühler,  prüft  die
Abkochung  nach  Geruch  auf  die  in  Freiheit  gesetzten  Alkohole  und  destilliert  diese
nötigenfalls  ab.
Den  Rückstand  des  Destillats  versetzt  man  zur  Abscheidung  der  an  Kalium
gebundenen  Fettsäuren  mit  Schwefelsäure  bis  zur  saueren  Reaktion  und  trennt  im
Destillat  die  flüchtigen  Säuren,  wie  vorhin  unter  9  angegeben  ist.
An  Gesamt-Estern  (als  Äthylacetat  berechnet)  in  100  ccm  der  Branntweine
wurden  z.  B,  im  Mittel  mehrerer  Bestimmungen  gefunden:</div>
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