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        <title>Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe</title>
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            <surname>König</surname>
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Rohstoffe  und  Erzeugnisse  der  Spiritusfabrikation.

spezifische  Gewicht  und  liest  die  diesem  entsprechenden  Extraktprozente  nach
Tabelle  No.  XIII  ab.
14.  Bestimmung  des  Zuckers  und  Pflanzenextrakts.  Der  den  Likören  zugesetzte ­
  Zucker  besteht  fast  ausnahmslos  aus  Rohrzucker;  Stärkezucker  wird  schon
aus  dem  Grunde  nicht  gern  verwendet,  weil  das  in  demselben  vorhandene  Dextrin
entweder  unlöslich  in  den  alkoholischen  Flüssigkeiten  ist  oder  doch  leicht  Trübungen
erzeugt.
Sind  ätherische  Pflanzenextrakte,  welche  Zucker  und  etwa  organische  Säuren
enthalten,  zugesetzt,  so  kann  auch  ein  Teil  des  Zuckers  in  Form  von  Glukose
bezw.  Invertzucker  vorhanden  sein.
Zur  Bestimmung  der  Zuckerarten  stellt  man  eine  1  °/ 0 -ige  Lösung  her,  also
wenn  10  °/ 0  Extrakt  vorhanden  sind,  wägt  man  10  g  Likör  ab,  verdünnt  diese  auf
100  ccm  und  fällt  hiervon  zur  Bestimmung  der  Glukose  oder  des  Invertzuckers
25  ccm  mit  Fehlingscher  Lösung  nach  Allihn-Meißl  (S.  230).
Ferner  werden  etwa  9  g  mit  70  ccm  Wasser  und  10  ccm  x / 5  Normal-Salzsäure
(von  1,0035  spezifischem  Gewicht,  enthaltend  0,729  g  HCl)  versetzt,  30  Minuten
im  Wasserbade  erhitzt,  nach  dem  Erkalten  mit  Natronlauge  neutralisiert  und  auf
100  ccm  aufgefüllt.  Hiervon  dienen  ebenfalls  25  ccm  wie  vorhin  zur  Bestimmung
des  Invertzuckers  nach  Allihn-Meißl  (S.  230).
Von  dem  gefundenen  Gehalt  wird  die  fertig  gebildete  Menge  Invertzucker
abgezogen,  der  Rest  mit  0,95  multipliziert  und  so  die  Menge  Saccharose  erhalten.
Enthält  der  Likör  weder  Invertzucker  noch  Glukose  und  Dextrin,  so  kann  die
Saccharose  auch  durch  Polarisation  bestimmt  werden.  Man  wägt  alsdann  für  die
Polarisationsapparate  mit  Zuckerskala  die  Normalgewichtsmengen  (S.  598),  also  z,  B.
für  den  Soleil-Ventzke-Scheibler-Apparat  26,048  g  in  100  ccm  Lösung  ab  und
polarisiert  im  200  mm-Rohr;  die  Drehungsgrade  drücken  direkt  die  Gewichtsprozente ­
  Zucker  in  der  angewendeten  Substanz  aus.  Bei  den  Halbschattenapparaten
mit  Kreisgradteilung  multipliziert  man  die  Drehungsgrade  mit  0,75,  um  die  g  Zucker
in  100  ccm  Likör  zu  erhalten.
Farblose  Liköre  werden  direkt  polarisiert,  gefärbte  dagegen  vorher  mit  etwas
gereinigter  Tierkohle  oder  Tonerdebrei  entfärbt  (vergl.  S.  602  u.  603)  oder  auch  bei
Gegenwart  von  Anilinfarbstoffen  vorher  mit  Äther  ausgeschüttelt.
Über  die  polarimetrische  Bestimmung  der  Saccharose  neben  Invertzucker
nach  dem  Clergetschen  Verfahren  vergl.  S.  606.
Die  etwa  neben  Zucker  vorhandene  Menge  Pflanzenextrakt  ergibt  sich  aus
der  Differenz  zwischen  Gesamtextrakt  —  Saccharose  (+  Invertzucker).
15.  Bestimmung  der  Farbstoffe.  Zu  den  erlaubten  Farbeu  gehören:
für  rot:  Kochenille,  Karmin,  Krapprot  (Saft  von  roten  Rüben  und  Kirschen),
„  gelb:  Safran,  Saflor,  Kurkuma  (Ringelblumen,  Gelbbeeren),
„  blau:  Indigolösung.  Lackmus,  Saftblau,
„  grün:  Mischungen  der  gelben  mit  blauen  Farben,
„  violett:  Mischungen  der  blauen  und  roten  Farben,
„  braun:  Zuckeroouleur  bezw.  Karamel  und  Lakritzensaft.
Am  häufigsten  findet  zum  Färben  der  Branntweine,  um  ihnen  äußerlich  das
Kennzeichen  einer  alten  abgelagerten  Ware  zu  geben,  die  Zuckercouleur  oder
Karamel  Verwendung.
Da  Karamel,  wenn  er  aus  Rohrzucker  hergestellt  ist,  noch  immer  unzerstörte
Saccharose  enthält,  so  kann  man,  wenn  nur  wenig  Extrakt  vorhanden  ist,  eine
größere  Menge  des  Branntweins  usw.  auf  dem  Wasserbade  einengen  und  den  Rückstand
nach  dem  Invertieren  und  Entfärben  mit  Fehlingscher  Lösung  auf  Zucker  prüfen.</div>
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