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        <title>Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe</title>
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            <surname>König</surname>
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      <div>Most. 
753 
6. Hinsichtlich der Mengenverhältnisse der einzelnen Bestandteile sind im allge 
meinen keine bestimmten Grenzen aufzustellen. 
Hierzu möge noch hinzugefugt werden, daß die Verdünnung der Pruchtsirupe 
mit Wasser oder mit sog. Naohpresse, dem wässerigen Auslaugungserzeugnis der 
Pruchtpreßrückstände, oder der Zusatz dieser Preßrückstände zu Marmeladen, Jams oder 
Musen selbstverständlich als Verfälschungen aufzufassen sind. Die vielfach für den Zusatz 
von Stärkesirup geltend gemachten Gründe, nämlich, daß derselbe notwendig sei, um 
das Auskristallisieren der Saccharose zu verhindern, oder daß die Käufer vielfach ein 
weniger süßes Erzeugnis verlangten, haben sich nicht als stichhaltig erwiesen und werden 
auch in der letzten Zeit kaum mehr ernsthaft genommen. Auch die Auffärbung an 
sich reiner Fruchtsäfte, um ein Verblassen derselben beim Aufbewahren zu verhindern, 
hat sich bei richtiger Herstellung als unnötig erwiesen und verstößt gegen § 10 des 
Nahrungsmittelgesetzes, weil dadurch stets ein höherer als tatsächlich vorhandener Frucht 
saftgehalt vorgetäusoht wird. 
C, Wein und dessen Hilfsstoffe. 
Uber die Untersuchung der Weintrauben vergl. S. 742. 
I. Most. 
Die Untersuchung des Mostes (Wein- wie Obstmost) erstreckt sich in der 
Praxis meist nur auf die Bestimmung des Zuckers und der Säure. Zu ein 
gehenderen Untersuchungen für wissenschaftliche Zwecke dient die unten für Wein 
bezw. Süßwein angegebene Vorschrift der amtlichen Anweisung für die chemische 
Untersuchung des Weines. 
Die außerordentlich rasche und weitgehende Veränderlichkeit des Mostes 
macht eine sofortige Untersuchung erforderlich. Zur hinlänglichen Haltbarmachung 
von Mostproben für die Untersuchung hat P. Kulisch mit Erfolg einen Zusatz 
von Senf öl verwendet. 
Vor der Untersuchung des Mostes ist eine vorherige sorgfältige Filtration 
erforderlich. 
Im nachfolgenden finden nur die in der Praxis üblichen Bestimmungen des 
Zuck ers bezw. der Trockensubstanz aus dem spezifischen Gewicht und der 
Säure ausführlichere Berücksichtigung. 
1. Bestimmung des Zuckers. Der Gehalt an Zucker wird in der Praxis durch 
Senkwagen, die sog. Mostwagen festgestellt. 
a) Die am weitesten verbreitete Mostwage von Öchsle, deren Skala von 
,F U—130° geht, gibt eigentlich nur das spezifische Gewicht des Mostes an, indem 
•Po beiden ersten Stellen 1,0 als sich stetig wiederholend weggelassen sind, z. B. 
95° (Grad) Öchsle bedeutet ein spezifisches Gewicht von 1,095 
U5° „ „ „ „ „ „ „ 1,115 usw. 
Um aus diesen Graden (bezw. den spezifischen Gewichten) die Zuckerprozente 
erfahren, muß man geeignete Tabellen nachschlagen. Gail entwarf solche 
abellen, in welchen die den Öchsle sehen Graden entsprechenden Zuckerprozente 
e, ithalten sind. Gail berechnete jedoch die Angaben der Öchsleschen Wage für 
reille Zuckerlösungen, was für den Most nicht zulässig ist, weil er neben Zucker 
üoeh eine Menge sonstiger Stoffe enthält; die Gal Ischen Zuckerprozente sind daher 
5511 hoch gegriffen. 
C. W. Schmidt-Achert hat die Öchslesche Mostwage dahin abgeändert, daß sie 
.a der einen Seite die Öchsleschen Grade, auf der anderen Zuckerprozente angibt. Ein 
1 dem Zylinder der gläsernen Senkwage angebrachtes Thermometer zeigt rechts die 
Landwirtschaftliche Stoffe, B. Auflage. 4 8</div>
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