16 IV. Der deutsche Handel in optisch-photographischen Artikeln. Der selbständige Handel in optisch-photographischen Artikeln ist verhältnismäßig jung und hat sich erst ganz allmählich mit dem Entstehen der optisch-photographischen Industrie herausgebildet. Zu jener Zeit, als die optischen und photographischen Artikel noch in kleinen Handwerksbetrieben hergestellt wurden, bestand ein eigent licher Zwischenhandel nicht, die Konsumenten standen mit den Her stellern der Apparate und Instrumente direkt in Verbindung. Erst als zum Teil aus allerkleinsten Anfängen die Großbetriebe unserer Industrie entstanden, konnten sich diese nicht mehr mit dem direkten Absatz an die Konsumenten besassen. In der Photographie war es besonders die Einführung des Kolladiumprozesses durch Archer (1851) und später die Erfindung der Trockenplatte (1871), die der allge meinen Ausbreitung der industriellen Photographie die Wege ebnete. Seitdem die Photographie nicht mehr ein ausschließlich von gelernten Fachleuten ausgeübtes Kunstgewerbe ist, müssen auch die dazu er forderlichen Materialien in großen Mengen hergestellt und durch den Handel vertrieben werden. Dabei aber zeigte sich schon die Eigenart dieses Handels. Der Händler mit photographischen Bedarfsartikeln und ebenso der Ladenoptiker sind nicht nur Verkäufer der Waren, die sie auf Lager hallen, sondern sie müssen auch darüber hinausgehend als Helfer und Berater ihrer Kundschaft tätig sein, und demzufolge die Erzeugnisse, die sie vertreiben, deren Verarbeitung und Benutzung möglichst genau kennen. Daraus ergibt sich naturgemäß die Not wendigkeit einer gewissen Vorbildung und Beherrschung der Technik. Für den Fabrikanten aber andererseits ist es von Wichtigkeit, einen festen Händlerkreis als Abnehmer zu besitzen und diesen durch ge eignete Vereinbarungen sich zu erhalten. Deshalb fehlte es auch nicht an Versuchen für den Verkauf bestimmte Organisationen und Ver einbarungen zu schaffen, die sich in erster Linie darauf erstrecken, nur an bestimmte Abnehmer als Händler zu liefern. Allgemein gilt in der optisch-photographischen Industrie der Grundsatz, daß nur an an erkannte Händler mit Rabatt geliefert wird. Am leichtesten sind diese Bedingungen im Handel mit optischen Artikeln durchzuführen gewesen. Den Konsumenten wird zwar in einzelnen Fällen auch direkt verkauft aber nur zum vollen Katalog preis und auch der Händler wird auf die strikte Jnnehaltung des Katalogpreises dem Konsumenten gegenüber verpflichtet. Für den Verkauf photographischer Objektive und Kameras gelten im allge meinen folgende Bedingungen: