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IV. Der deutsche Handel in optisch-photographischen 
Artikeln. 
Der selbständige Handel in optisch-photographischen Artikeln ist 
verhältnismäßig jung und hat sich erst ganz allmählich mit dem 
Entstehen der optisch-photographischen Industrie herausgebildet. Zu 
jener Zeit, als die optischen und photographischen Artikel noch in 
kleinen Handwerksbetrieben hergestellt wurden, bestand ein eigent 
licher Zwischenhandel nicht, die Konsumenten standen mit den Her 
stellern der Apparate und Instrumente direkt in Verbindung. Erst 
als zum Teil aus allerkleinsten Anfängen die Großbetriebe unserer 
Industrie entstanden, konnten sich diese nicht mehr mit dem direkten 
Absatz an die Konsumenten besassen. In der Photographie war es 
besonders die Einführung des Kolladiumprozesses durch Archer (1851) 
und später die Erfindung der Trockenplatte (1871), die der allge 
meinen Ausbreitung der industriellen Photographie die Wege ebnete. 
Seitdem die Photographie nicht mehr ein ausschließlich von gelernten 
Fachleuten ausgeübtes Kunstgewerbe ist, müssen auch die dazu er 
forderlichen Materialien in großen Mengen hergestellt und durch den 
Handel vertrieben werden. Dabei aber zeigte sich schon die Eigenart 
dieses Handels. Der Händler mit photographischen Bedarfsartikeln 
und ebenso der Ladenoptiker sind nicht nur Verkäufer der Waren, die 
sie auf Lager hallen, sondern sie müssen auch darüber hinausgehend als 
Helfer und Berater ihrer Kundschaft tätig sein, und demzufolge die 
Erzeugnisse, die sie vertreiben, deren Verarbeitung und Benutzung 
möglichst genau kennen. Daraus ergibt sich naturgemäß die Not 
wendigkeit einer gewissen Vorbildung und Beherrschung der Technik. 
Für den Fabrikanten aber andererseits ist es von Wichtigkeit, einen 
festen Händlerkreis als Abnehmer zu besitzen und diesen durch ge 
eignete Vereinbarungen sich zu erhalten. Deshalb fehlte es auch nicht 
an Versuchen für den Verkauf bestimmte Organisationen und Ver 
einbarungen zu schaffen, die sich in erster Linie darauf erstrecken, nur 
an bestimmte Abnehmer als Händler zu liefern. Allgemein gilt in der 
optisch-photographischen Industrie der Grundsatz, daß nur an an 
erkannte Händler mit Rabatt geliefert wird. 
Am leichtesten sind diese Bedingungen im Handel mit optischen 
Artikeln durchzuführen gewesen. Den Konsumenten wird zwar in 
einzelnen Fällen auch direkt verkauft aber nur zum vollen Katalog 
preis und auch der Händler wird auf die strikte Jnnehaltung des 
Katalogpreises dem Konsumenten gegenüber verpflichtet. Für den 
Verkauf photographischer Objektive und Kameras gelten im allge 
meinen folgende Bedingungen: