18 gekommen. Sie liefern an Grossisten und Detailhändler mit Rabatt auf ihre Listenpreise meistens in der Weise, daß der Grossist zunächst den Detailhändlerrabätt und von dem so verbleibenden Preis noch einen besonderen Grossistenrabqtt erhält. Dazu aber kommt, daß Trockenplatten und Papiere vielfach auch direkt an Fachphotographen mit Rabatt geliefert werden, weil es sich hier um Konsumenten handelt, die diese Waren für ihren Geschäftsbetrieb benötigen uns gewissermaßen als Zwischenhändler anzusehen sind. Das Gegenstück dazu findet sich des öfteren in kleinen Handels unternehmen, die neben ihren eigentlichen Brancheartikeln auch optisch-photographische Artikel führen. So z. B. Drogisten, Uhrmacher, die im optisch-photographischen Handel einen Gelegenheitsneben- artikel sehen aber doch diesen Zweig noch nicht so weit ausgebaut haben, um als reguläre Händler 'u den Erzeugnissen der optisch- photographischen Industrie angesehen zu werden. Die Bemühungen, hier genau festzustellen, wer als Händler anzusehen ist, sind bisher als gescheitert zu betrachten. Es kann sich zumeist immer nur darum handeln, daß die Verkaufsbedingungen, unter oenen die Fabrikanten liefern, innegehalten werden, und in dieser Beziehung sind hauptsäch lich maßgebend die Geschäftsbedingungen, die der Verein der Fabri kanten photographischer Artikel E. V. wie folgt festgesetzt hat: „Rabatt an Amateure und Amateurvereine darf nicht gewährt werden, es sei denn, ein Skonto bis zu zwei Prozent. Unter Ama teuren sind solche zu verstehen, die die Photographie als Liebhaberei betreiben. Händlerrabatt darf nur solchen Photographen bewilligt werden, die den zweifellosen.Nachweis führen, daß sie eine Handlung photo graphischer Artikel gewerbsmäßig betreiben. Als Händlerrabatl ist nicht derjenige zu betrachten, der den Fuchphotographcn bisher usanee- mäßig für ihre Bedarfsartikel gewährt wurde. Einkaufsgenossenschaften der Fachphotographen sind wie einzelne Fachphotographen zu behandeln. Konsumenten phtographischer Artikel, die, ohne Fachphoto graphen zu sein, die Photographie nicht als Liebhaberei, sondern im größeren Maßstabe beruflich ausüben, sind den für den Verkehr mit Amateuren festgelegten Bedingungen nicht unterworfen." Der Chemikalienhandel, der nur insoweit in diese Abhandlung gehört, als photographische Spezialchemikalien in Betracht kommen, hat für den Großhandel sowie für den Kleinhandel seine besonders durchgearbeitete Organisation, auf die hier näher einzugehen zu weit führen würde. Die deutsche optisch-photographische Industrie beschränkt sich längst nicht mehr darauf, den Bedarf des Heimatlandes zu decken,