9 X. DAS FRANZÖSISCHE GELDWESEN VON 1726 BIS 1788. verschiedene Begültigung der einfachen Louis, nämlich im Januar 1 ) von 20, im Mai * 2 ) von 24 livres. Diese letzte Geltung behielten sie dann dauernd. Yom Mai ab galten die halben und doppelten Louis 12 und 48 livres. Aus dem marc d’or, nach dem heutigen Gewicht aus etwas über 244 Gramm be stehend, wurden 30 einfache Louis ausgebracht, falls das Gold 22 Karat, d. h. 916 > 66 /iooo fein war. Die Hauptsilbermünze war der 6cu; es gab außerdem 1 h, 1 ls, 1 /io und 1 /ao 6cu. In Deutschland nannte man den heu Laubthaler. Die Geltung war auch auf den Silbermünzen nicht angegeben. Sie wurde für den ecu im Mai 1726 von 5 auf 6 livres erhöht; seiner Geltung nach blieb er auch im Mai 1726 1 U des Louis. 3 ) Die kleineren Stücke galten von da ab 3 livres, 24, 12 und 6 sous. Aus dem marc d’argent wurden 8 3 /io ecus ausgebracht, falls das Silber 916>66 /iooo oder, wie man sich damals für das Silber ausdrückte, 11 deniers 4 * 6 ) fein war. Für die kleineren Silbermünzen war das Gewicht proportional zu ihrer Be gültigung geregelt. Die Billonmünzen enthielten hauptsächlich Kupfer (9 1 /s deniers) und nur 2Vs deniers Silber, d. h. sie waren von der Feinheit 208 > 44 liooo. Während es ursprünglich auch Stücke von 3 /4, 1, P/i und 2Vs sous ä ) gab, kamen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts im Verkehr nur noch Billon münzen mit der Begültigung von 2 und IV2 sous vor. Aus einer Mark des Münzguts wurden 112 2-sous-Stücke geprägt. *) &lit du mois de janvier 1726. 2 ) Arret du conseil vom 26. Mai 1726. 3 ) Es wurde also die Proportion von Gold und Silber nicht geändert. 4 ) Das Wort denier bedeutete dreierlei: a) entweder Gewichtseinheit gleich dem 192. Teil eines marc; b) oder Münzeinheit gleich '/is eines sou; c) oder, wie hier, Feinheit des Silbers; feinstes Silber war von 12 deniers Feinheit. 6 ) Arret du conseil vom 8. Juni 1726, 28. November 1729, 1. Au gust 1738; 6dit du mois d’oetobre 1738.