§ I. DAS MÜNZSYSTEM AUF GRUND DER MÜNZPATENTE VON 1726. 11 gleiche Feinheit und Geltung haben wie die alten, 1 ) die für den 1. Januar 1787 außer Kurs gesetzt wurden. Die Umpräguug vollzog sich in 11 Münzstätten 1 ) und zwar in Paris, Lyon, Rouen, Metz, Bordeaux, Nantes, Lilles, Limoges, Montpellier, LaRochelle und Straßburg verhältnismäßig rasch, weil der Staat die Einlieferer von Gold an dem ent stehenden Münzgewinn tcilnehmen ließ. Immerhin waren be deutende Hindernisse zu überwinden. Schwierigkeiten wurden insbesondere dadurch verursacht, daß der Staat keine großen Goldreserven hatte und deshalb nicht unmittelbar alle Einlieferer von alten Louis in neuen Louis auszahlen konnte. Einem großen Teile der Einlieferer wurden daher erst nach einem Monat zahlbare, aber in dieser Zeit zu V.«t°/o verzinsliche Inhaberscheine ausgehändigt. Auch die vorhandenen privilegierten Wechslerstellen genügten nicht; es mußten 283 neue Offices de changeurs gegründet werden. Anderen Personen wurde erneut das ge werbsmäßige Wechseln bei hoher Strafe verboten 2 ). Dadurch suchte man jede Agiotage zu verhindern. Der UmsichtCalounes war es zu verdanken, daß am 1. Januar 1787 die Umprägung vollendet war. 3 ) Nur für einige Nach zügler sollte der vorzugsweise Abnahmepreis der alten Louis bestehen bleiben; auch dieser wurde abgeschafft durch arret du conseil vom 7. Dezember 1788 und gleichzeitig ange ordnet, daß nunmehr alle Münzstätten neue Louis prägen dürften und die alten Louis den Annahmezwang verlieren sollten, vermutlüch auch gegenüber dem Staate. „Ils cesseront d’avoir cours.“ Die Umprägung hatte auf das Geldwesen der Grenzpro vinzen Frankreichs eine Wirkung, die erkennen läßt, welchen Gefahren man sich dadurch in Frankreich ausgesetzt hatte. ') Lettres patenies vom 11. Dezember 1785 und 18. Januar 1786. *) Arrets de la cour des monnaies vom 8. Februar 1786. 8 ) Declaration du Roy vom 13. Dez. 1786.