15 § I. DIE BILLETS DE LA OAISSE D’ESCOMPTE. Als einziges Papiei’geld finden wir die Banknoten, die billets de la caisse d’escompte.B Im Jahre 1776 wurde — nach einem fruchtlosen Versuch im Jahre 1767 1 2 ) — die sogenannte caisse d’escompte, die Vor läuferin der Bauqixe de France, gegründet. Ilire Statuten regelte ein arret du conseil vom 24. März 1776. Ihre Geschäfte sollten in der Hauptsache beschränkt sein auf das Wechseldiskontieren, den Gold- und Silberhandel, das Depot- und Inkassogeschäft. Von Banknoten ist im ganzen arret keine Rede, insbesondere von keinem Notenprivileg. Tatsache ist jedoch, daß die caisse d’eseompte von Anfang an einlösbare Banknoten ausgab. Sie lauteten auf 1000, 600, 300 und 200 livres. Die caisse d’escompte blühte rasch auf, während die finan zielle Lage des Staates sich immer mehr verschlechterte. Der Staat konnte der Versuchung nicht widerstehen, eine geheime Anleihe bei diesem Institut aufzunehmen. Der geheime Ge schäftsabschluß wurde aber verraten und aufgebauscht. Es meldeten sich plötzlich viele Banknotenbesitzer und verlangten die Einlösung ihrer Noten. Die Bank, die darauf nicht vor bereitet war, sah sich dazu außerstande, zumal der Staat ihr nicht sofort das Darlehen zurückgewährte. Um der Bank zu helfen, erließ der Staat die arrets du conseil vom 27., 30. Sep tember und 4. Oktober 1783. Diese schrieben vor, daß die Banknoten von den Staatskassen und den Privaten bis zum l. Januar 1784 in Zahlung genommen werden müßten, jedoch nur in Paris. Waren die Noten nicht schon vorher staatliches 1 ) Es gab allerdings Staatsnoten, die aut den lies de France et de Bourbon valutarisch gehandhabt wurden (6dit von 1781 und vom 10. Juni 1788). Auf das französische Geldwesen war aber das besondere der Kolonien ohne jeden Einfluß. Nur ein Spezialfall möge an dieser Stelle erwähnt werden. Als man in Frankreich immer mehr einsah, daß die Billonmünzen unbrauchbar seien, schmolz man sie teilweise zu beson deren Münzen um und exportierte sie nach Cayenne, nach den lies du vent und sous le vent. Wer sie nach dem Inland zurückbrachte, wurde bestraft. Auf diese Weise suchte man sich des Billons zu entledigen (6dit du mois de janvier 1782, octobre et novembre 1788). 2 ) Arret du conseil vom 1. Januar 1767.