22 II. DIE PAPIERGELDWÄHBUNG. ') Proclamation du Roi vom 27. Juni 1790. caisse d’escompte. Ihr allein blieb es Vorbehalten, ohne Er munterung oder Unterstützung von seiten des Staates mit eigenen Mitteln staatliche Währungspolitik zu treiben. Das tat sie aus eigenem Antrieb durch möglichst zahlreiche Einlösung der Banknoten in bar, trotzdem die Einlösung völlig fakultativ war. Das erwähnte Dekret vom 19. und 21. Dezember 1789 bestimmte nur, daß die Banknoten Zwangskurs behalten sollten. Ferner sollte die caisse d’escompto dem Staat ein Darlehen in ihren Noten gewähren; dazu wurde eine Kapitalserhöhung vor gesehen. Die Rückzahlung des Darlehens an die Bank vom 1. Januar 1791 ab wurde gleichzeitig angeordnet. Das gleiche Dekret verfügte sonderbarerweise, die Bank müsse vom 1. Juli 1790 ab ihre jetzt valutarischen Noten in Bargeld einlösen, und von dann ab solle sowohl ihr epizentrischer wie ihr anepi zentrischer Annahmezwang auf hören, mit anderen Worten, es sollte wieder die Silberwährung beginnen. Schon dadurch bewies die Nationalversammlung, wie wenig einsichtig sie war: Der Staat, in seiner finanziellen Not, schrieb der emittierenden Bank von einem bestimmten Termine ab die Einlösung des jetzt valutarischen Papiergeldes in jetzt akzessorischem Silbergelde vor, während man das Aufhören der Papiergeldwährung noch gar nicht absehen konnte. Diese An ordnung sollte anscheinend nur das Publikum beruhigen, kam aber natürlich nicht zur Ausführung. 1 ) Praktisch unbedeutend waren während der Banknoten währung die staatlichen Wertpapiere, welche durch das Dekret vom 19. und 21. Dezember 1789 geschaffen wurden. In diesem Dekret ist zum ersten Mal die Rede von Assignaten und zw r ar von 400 Millionen livres „assignats sur la caisse de l’extra- ordinaire“. Es waren 5°/oige Forderungsscheine von je 10 000 livres, die von der caisse de Textraordinaire eingelöst werden sollten. Diese wmrde gebildet aus allen außerordent lichen Einnahmen, insbesondere von dem Ertrag der einmaligen sogenannten patriotischen Steuer, dem Erlös aus dem Verkauf