36 II. DIE PAPIERGELDWäHEUN G. weiter geprägt. Ihre Fabrikation sollte beschleunigt werden; 1 ) denn wenigstens an diesen Münzen sollte kein Mangel im Yerkehr sein. Eine starke Vermehrung wurde notwendig infolge der Bestimmung, daß sie als Deckung der 5 livres- Assignaten dienen sollten. Die schwierige Frage war dabei, wie man sich das nötige Metall verschaffen sollte. Eine radikale Lösung versuchten zunächst die Dekrete vom 24. und 25. Juni 1791. Es sollten 1- und 1 /a- Sousstücke völlig aus Glockenmetall bergestellt werden und zwar nach einem vereinfachten Ver fahren : sie sollten gegossen anstatt geprägt werden. Im Anfang der Ausführung hielt man inne, weil man früh genug einsah, daß die Münzen zu leicht nachgemacht werden könnten und sehr spröde seien. Dagegen wurden Dekrete vom Juli und August ver wirklicht; * 2 ) die Münzen sollten geprägt, nicht gegossen werden. Sie sollten nicht aus reinem Glockenmetall, sondern zur Hälfte aus Glockenmetall und zur Hälfte aus Kupfer bestehen. Sie waren gestückelt von 2, 1 und Väsous; das Gewicht blieb proportional zu dem früheren dasselbe. Das nötige Metall wurde hauptsächlich aus den Glocken der Kirchen beschafft. Die Zusammensetzung des Glockengeldes wurde schon im Jahre 1792 wiederholt geändert. Am 7. August wurde folgende Legierung für zulässig erklärt: 1 U Kupfer und 3 U Glockenmetall, nur „Perukupfer“ sollte zur Hälfte hineingetan werden; am 2. September: */12 Glockenmetall, V12 rotes und 1 /12 gelbes Kupfer. Auch die Stückelung wurde geändert. Es sollte jetzt auch V4-, 3 ) 3- und 5- Sousstücke geben. 4 ) Nach einem Dekret vom 18. September 1792 sollten statt 3- und 5-Sous-, 2- und 4-Sousstücke geprägt werden. ‘) Dekret vom 11. Januar, 17. und 20. Mai 1791. 2 ) Dekret vom 18. Juli, 3. und 2fi. August 1791. s ) Dekret vom 2. September 1792. 4 ) Dekret vom 25. August 1792.