2. DIE STAATSNOTENWÄHRUNG BIS HERBST 1796. 49 betrage in Zahlung, als bei Renten, die auf hohe Summen lauteten. Erst recht kamen bedenkliche Mißstände im parazentrischen Zahlungsverkehr vor. Angesichts des, gewaltigen Sinkens des Wechselkurses be freiten sich viele billig von ihren Schulden. Nicht alle Gläubiger wurden geschädigt, sondern nur diejenigen, die Gläubiger waren aus früher kontrahierten Schulden. Sonst ließe sich, weil der Einzelne im Verkehr nicht nur Gläubiger, sondern auch Schuldner ist (amphitropische Stellung), die schlimme Wirkung des sinkenden Wechselkurses für den inländischen parazentrischen Verkehr leugnen. Nicht jeder war aber Gläubiger und Schuldner aus früherer Zeit. Daher waren Schutzmaßregeln zu Gunsten der jenigen, die Ansprüche aus früherer Zeit hatten, nötig. Zunächst bestimmte das Dekret vom 12. Juli 1795: Jeder Gläubiger sollte vor Fälligkeit der Schuld die Zahlung zurückweisen können. Die Rückzahlung von Renten, die vor <iem 1. Januar 1792 geschaffen wären, und von Kapitalien im Falle der Auflösung einer Ehe sollte suspendiert sein. Das Gesetz vom 8. Dezember 1795 traf ergänzende Be stimmungen: jedem Gläubiger, der sich durch Zahlung, bezw. Rückzahlung der ihm durch eine öffentliche oder private Obligation vor dem 23. September 1795 geschuldeten Kapitalien geschädigt glaube, solle es freistehen, sie zurückzuweisen, bis ein anderes bestimmt werde. Eine Ausnahme sollten nur die zweiseitigen Handelsgeschäfte machen. Anhängige Prozesse über die Weigerung der Annahme der genannten Zahlungen sollten suspendiert sein. Hierher gehört ferner eine eigentümliche Erscheinung, die ebenfalls der Not der Zeit ihre Entstehung verdankt. Im Jahre 17951) wurde die Grundsteuer landwirtschaftlicher Grundstücke nach folgendem Modus für zahlbar erklärt: die Hälfte wai zu zahlen in Assignaten, später in mandats, die andere Hälfte in Getreide bestimmter Beschaffenheit; das Quantum wurde auf *) Gesetz vom 20. Juli 1795. 4 Das Geldwesen Frankreichs.