72 II. DIE PAPIERGELDWÄHRUNG. „des Assignatenkurses“, wie man damals glaubte. Bei Bar- verfassung hätte sich der Wechselkurs für kleine und kurze Schwankungen automatisch regeln können, d. h, falls er sank, wurde Bargeld exportiert. Das Sinken wurde aber chronisch; der Staat hatte nicht die Macht, die Barverfassung zu erhalten. Br wurde zur Papiergeldwährung gedrängt; zweckmäßige Ein richtungen zur Regulierung des Wechselkurses fehlten aber. Es war für den Staat ein Kampf mit gänzlich unzulänglichen Mitteln. Die Krisis verschärfte sich, und der Wechselkurs sank weiter, als Frankreich seine Handelsbeziehungen infolge aus brechender Kriege zunächst mit einzelnen, bald aber mit fast allen europäischen Staaten abbrach und immer mehr Soldaten an der Grenze aufstellen mußte, die nunmehr anstatt zu pro duzieren, nur konsumierten. Langfristige Kontrakte wurden schon sehr gewagt. Der Wechselkurs wird beeinflußt durch Geschäftsabschlüsse und Stimmungen auf dem Markte. Immobilien, die ein Staat besitzt, haben in der Regel auf ihn keinen Einfluß. Den aus ländischen Gläubiger interessieren Immobilien, welche er nicht zu erwerben beabsichtigt, nicht im geringsten. Wird aber sein Interesse erregt, so ist dies auf den Wechselkurs nicht ohne Wirkung. Der Wechselkurs kann nämlich durch gewisse Mittel künstlich gesteigert oder auf der Höhe gehalten werden. Da runter kann man auch die Möglichkeit zählen, daß der Staat eine Masse Immobilien billig feil hält und ausländischen Kapita listen so Gelegenheit bietet, ihr Kapital vorteilhafter im Inlande als im Auslande anzulegen. Denn dadurch wird im Auslande eine Nachfrage nach inländischen Zahlungsmitteln absichtlich her vorgerufen; dies bewirkt ein Steigen des Wechselkurses. In dieser Form hätte der Verkauf der Nationalgüter - allerdings unter Überwindung großer Schwierigkeiten — zum Ziele führen können. Die ganze Maßregel wurde aber falsch durchgeführt, Aus länder wurden mit der Zeit identifiziert mit Vaterlandsfeinden. UnterdemKonventwurden sogar Güter vieler Ausländer konfisziert