3. DER INTERVALUTARISCHE KURS. als Antwort auf die Konfiskation von Franzosen gehörigen Gütern, die im Ausland stattgefunden hatte. Dann empfanden ausländische Kapitalisten keine Neigung, il're Kapitalien in einem Lande anzulegen, das sich mitten in der Revolution befand, und dessen Volkswirtschaft der \ er- niehtung nahe stand. Auch die sogenannten decrets relatifs aux gens suspects mochten abschreckend wirken. Geldanlagen in Banken von Ländern, mit denen Frankreich Krieg führte, waren den Franzosen verboten; sie wurden zu Vaterlands verrätern erklärt. Die Revolutionsmänner wollten auch, daß nur Inländei ihre Kapitalien in Grundstücken anlegten und dem Staate so an der allmählichen Vernichtung der Assignaten behilflich seien. Sobald aber nur Inländer sich am Kauf der Nationalgütei be teiligten, hatte unseres Erachtens die Maßregel ihren Hauptzweck verloren, denn zu Nationalgütern hatten die Assignaten keine anderen Beziehungen als zu beliebigen anderen vom Staate zum ^erkauf gestellten Objekten, z. B. zu alten Kriegsschiffen. Von einer Hypothezierung auf Nationalgüter zu sprechen, ist daher hnzulässig. Der Kauf von Nationalgütern war in Wirklichkeit nur eine Diuzelverwendang unter den vielen Arten der epizentrischen Zahlungen. Die Nationalgüter wurden beständig vermehrt und 1Iüm er suchte man die Veräußerung zu beschleunigen; aber de,1 Doch schwankte der Assignatenkurs und sank sogar beständig, haß die Anhänger der Hypothezierungstheorie auf die immer zunehmende Masse der Assignaten verweisen und damit den Kur s zu begründen suchen, zeugt von einer Verwandtschaft der ■hypothezierungstheorie mit der Quautitätstheorie. Der Verkauf der Nationalgüter gab so, wie er betrieben w urde, trotz steter Änderungen der Verkaufsarten zum Steigen, bezw. zur Aufrechterhaltung des Wechselkurses keinen Anlaß, S an z abgesehen davon, daß die Nachfrage in keinem Verhältnis stai) d zu dem plötzlichen Angebot so gewaltiger Grundstücks- Massen.