Der Crossener Zoll und der Salzkontrakt. 53 53] werden könne, im Laufe von 14 Tagen die notwendigen Ordres zur Ausführung des Zolltraktates an die Zollbeamten sowohl in Crossen als in Breslau ergehen zu lassen. y. Das Projekt eines General-Commerz-Traktates. Welche Schwierigkeiten einer Handelspolitik im grossen Stile im Wege standen, solange die einzelnen Staaten noch selbst nach einer einheitlichen wirtschaftlichen Organisation rangen und die lokalen Interessen und historischen Privilegien Schritt für Schritt zurückgedrängt werden mussten, während sich zugleich die fis kalischen Ansprüche allüberall einmengten, das zeigen die Verhand lungen wegen des Crossener Zolles und des preussisch-schlesischen Salzverkehres zur Genüge. Auf beiden Seiten glaubte man die Interessen des Handels, d. h. der zum Handel allein berechtigten Kaufmannschaften am besten zu wahren, wenn man den aus ländischen Kaufleuten im Sinne der alten Privilegien den Handel im Inlande möglichst erschwerte und aus diesen Erschwerungen finanziellen Vorteil zu ziehen suchte. Als der vorteilhafteste oder einzig vorteilhafte Handel galt eben der durch einheimische Kauf leute vermittelte 44 . Der Staat wirkte zwar im merkantilistischen Sinne auf die Wegräumung der Hemmnisse für den inländischen Handel, die inländischen Kaufleute hin, indem er sie von der Stadt auf den Staat verwies, er suchte auch den Export zu för dern. Aber da die Staaten einander jetzt ebenso gegenüberstanden, wie früher die Städte, wiederholten sich dieselben Schwierigkeiten, die früher den Verkehr zwischen den Städten erschwert hatten, jetzt beim Verkehre zwischen den Staaten. Der Staat stand dem internationalen Verkehre ebenso gegenüber, wie die Städte dem innerstaatlichen, und wusste ihm keine andere Organisation zu geben, keine anderen Mittel anzuwenden, als die in den Städten üblichen, wenn auch die Grundlage eine breitere wurde. So ent standen die verschiedenen privilegierten Handelscompagnien, in Oesterreich ausser der hier nicht in Betracht kommenden Ostendi- schen die Orientalische und in Preussen die Russische. Es ist nun für die Zeit höchst charakteristisch, dass, als es 44 Ygl. Leser im Handwörterbuch der Stäatswiss. s. v. Merkantilsystem S. 752.