16 während man Kalbs-, Schaf-, Ziegen-, Hunde- und dgl. leichtere Häute unter der Bezeichnung „Felle" kennt. Im deutschen Sprachgebrauch ist dieser Unterschied ziemlich alt, jedoch war die Unterscheidung auch früher keine scharfe. Eine Würzburger Taxordnung 1696 Z kennt z. B. die Bezeichnungen: Hirschhaut, Wildhaut, Rehfell, Bock haut, Geiß haut, Hammels haut, Kalbfell, Schaffell, Lammsfell. Der Begründer der Technologie, Beckmann in Göttingen, suchte schon auf Schärfe des Ausdrucks hinzuwirken 2 ), die auf ihn folgende praktische Litteratur hat sich ihm angeschlossen 3 ), aber in Fleisch und Blut übergegangen ist diese Unterscheidung bis heute noch nicht. In der ausländischen Litteratur macht die hier mangelnde Schärfe des Ausdrucks oft dem Verständnis Schwierigkeiten, so bei Fioravanti 1564 Z, wo die Bedeutung von pöUö und corame oft nicht ganz klar ist. An der einzelnen Haut sind zu unterscheiden die Fleischseite, welche man in der Praxis als „Aasseite" bezeichnet, und die äußere, mit den Haaren bestandene Seite, die „Narbenfeite". Der bei Arbeitern und Werkführern hin und wieder zu hörende Ausdruck der „Nerm" für Narbenseite, kurz auch der „Narben" genannt, ist offenbar nichts weiter als eine dialektische Verkrüppelung des Wortes „Narben", und mag als Zwischenglied das Wort „Nerben" angeführt werden, welches z. B. in einer Magdeburger Ordnung von 1686 B ) in den Zusammensetzungen „Nerbenleder" „Weißnerbenleder" vorkommt. Auf weitere Unterschiede der Wirbeltierhaut, welche sich aus Ge schlecht, Alter, Herkunft, Fütterung, Haltung, Klima und aus ihrer Relation zum momentanen Zustande des Haarkleides ergeben, soll an späterer Stelle zweckmäßiger eingegangen werden. Hier endlich mögen noch einige, in wirtschaftlichen Schriften hin und wieder zu lesende Ungenauigkeiten Berichtigung finden. Wenn z. B. Trier * * 6 ) bei der Begriffsbestimmung von Haut sagt: „Die tierische Haut besteht aus drei.. . Schichten", so ist es nach dem Gesagten klar, daß weder die tierische Haut ganz allgemein aus drei Schichten besteht, sondern nur die der Wirbeltiere (mit alleiniger Ausnahme der Akranier), und weiter geht aus der bisherigen Entwicklung hervor, daß nur die Haut der Fische, Reptilien, Vögel und Säugetiere, uicht aber die aller übrigen Tierklassen als Gegenstand der Gerberei in Betracht kommen kann. Und wenn es heißt 7 ) „auf der Oberseite der tierischen Haut be finden sich oft... Haare oder Borsten", so kommen hier nur die Mammalien in Frage mit völligem Ausschluß aller anderen Wirbeltiere und der übrigen sechs Tierstämme. Solche Definitionen hängen damit i) Würzburg 1696. -) Beckmann 1796, S. 276. 8 ) Siehe z. B. Gall 1824, S. 22. *) Fioravanti 1564, Bd. I, S. 11. 6 ) Magdeburg 1686, Meisterstück. 6 ) Trier 1909, S. 1. 7 ) Ebenda.