Präsidenten der V. St. A. patentiert, und 1824 beschrieb GallZ aus führlich das neue amerikanische Verfahren von Luther; die Gerbung der Pferdehäute wurde in Österreich seit 1798 hauptsächlich durch die Engländer Kollmann und Gelli in Gang gebracht ^), die Schnellgerberei wurde in Dresden noch im 18. Jahrhundert durch einen elsässischen Schnellgerber eingeführt^), der Gerbermeister Johann Georg Hensolt zu Gunzenhausen hatte schon 1800 die Seguinsche Methode angenommen; weil ihn aber die Erfahrung gelehrt haben wollte, daß das Leder mit dieser Methode nicht die Festigkeit und Dauerhaftigkeit erhielt, welche man an dem gewöhnlichen Leder findet, kehrt er wieder zum alten System zurück und sucht dieses zu verbessern, und letztere Notiz finden wir in einer der oben angeführten größeren Zeitschriften^). Man sieht aus diesen wenigen Beispielen, die sich fast ins End lose häufen lassen, welches der ungeheure Einfluß der Bewegung ge wesen ist; alle möglichen Schichten, vom Verwaltungsbeamten bis zum handwerksmäßigen Gerber, sind aktiv mit Verbesserungen beschäftigt, und wie ein Lauffeuer ist die neue Methode durch die Welt gegangen. Die heutigen Verkehrsmittel mögen noch prompter funktionieren, aber in einer so breiten Öffentlichkeit wie damals und unter so allseitiger Anteilnahme spielen sich heute gewerbliche Vorgänge dieser Art nicht mehr ab. Ein Beispiel für die Wanderung eines Produktionsprinzips a m E n d e des 19. Jahrhunderts bildet die Chromgerberei. Die Hoffnung eines Jahrhunderts hatte auf sie gewartet, und die Sehnsucht eines Jahrhunderts war in ihr erfüllt; das beweist ihre ungewöhnlich schnelle Ausbreitung. Wie haben sich zu ihr die großen Faktoren, welche wir kennen gelernt haben, verhalten; welches sind die neuen Faktoren, welche dazu getreten sind? Der Staat des 17. und 18. Jahrhunderts hatte die Jndustrieen groß gezogen und die Wissenschaft von den Gewerben, die Technologie, erzeugt. Und dafür hat die neue Wissenschaft und die neue Industrie die junge französische Republik mit Pulver und mit Leder aus der Kraft des eigenen Landes versorgt, als der ergiebige Fluß auswärtiger Quellen unterbunden wurde. Im Mittelpunkt des Staatsinteresses steht heute nicht mehr so dominierend das Gewerbe als Produzent nach ge wissen Methoden, sondern vielmehr das Gewerbe als Machtfaktor nach den von ihm erzeugten Gütern, nach den in ihm arbeitenden Kapitalien, nach den von ihm sich nährenden Bevölkerungsmassen, dann auch das Gewerbe als Arbeitgeber für einen großen Teil des Staatsvolkes, welches darum Anspruch besitzt auf staatlichen Schutz. Darum ist ein 9 Gall. 1824. -) Keeß 1820, S. 27. 9 Junghans 1895, S. 403. 9 Anzeiger 1816, S. 457.