3. Teil. Die ökonomische Gestaltung der Meißgerkeeer. 7. Kapitel. Die niederen Formen gewerblichen Betriebes. § 22. Hauswerk, Lohnwerk, Hausindustrie. Die niederen Formen des gewerblichen Betriebes sind nicht weniger interessant durch die Konstatierung ihrer Existenz und durch die Art der Betriebsmittel, welche das Gewerbe auf diesen Stufen ermöglichen r ), als durch die Art der Einfügung der Gerberei in den auf Familien wirtschaft gestellten Haushalt. Ob die im H a u s w e r k zwischen den Geschlechtern eintretende Arbeits teilung die Fellarbeit und Gerberei anfänglich als einen Ausfluß ur sprünglichen Mutterrechts 2 ) der Domäne der Frau zuweist, wie sich das noch bei den Huronen am Oberen See, wie überhaupt bei den nord amerikanischen Indianern 8 ), bei den Kalmücken 4 ), bei Eskimos 5 ), bei Ostjaken 8 ) und Abessiniern 7 ) beobachten läßt, oder ob die Bearbeitung der Felle in der primitiven Wirtschaft unter dem Gesichtspunkt der Ver wertung der Jagdbeute oder des Herdenreichtums ursprünglich den Männern zufällt 8 ), kann nur innerhalb eines viel größeren Tatsachen komplexes, als ihn die Gerberei allein liefert, Gegenstand einer Unter suchung werden. Häufiger treffen wir im Hauswerk die Männer mit Lederarbeit beschäftigt; so war es im alten Indien 8 ), so auch großenteils noch in st Vgl. S. 129 ff. -) Lippert 1887, Bd. II, S. 215. 5 ) Ratzel 1894, Bd. I, S. 482. l ) Pallas 1776, Bd. I, S. 249. °) Cranz 1770, Bd. I, S. 218ff.; Ledertechnische Rundschau 1912, S. 268. °) Pallas 1778, Bd. III, S. 36. 7 ) Ledermarkt 1893, S. 601. b) Schurtz 1900, S. 135; Schurtz afr. 1900, S. 91, 235. 9 ) Speck 1900, Bd. I, S. 152; Lesmann 1890, S. 88. 14*