222 angegeben für die Phönicier *), für die Israeliten 2 ), wie überhaupt für die orientalifchen Gewerbes; so auch für die kleinasiatischen Griechen*), für die Handwerker in Rom"), endlich auch für die ursprünglichen Wohnverhältnisse des deutschen Handwerks in den Städten * * 6 ); wir werden auf diesen Punkt für das deutsche Handwerk bei der Unter suchung der Nürnberger Jrherstraße des 14./15. Jahrhunderts noch einmal zurückkommen (vgl. § 32, Endabschnitt!). Das Verhältnis zwischen StaatundGewerbezur Entstehungszeit dieser Handwerksgenossenschaften 7 ) gibt dem gemeinsamen Kern dieser Theorieen dann eine verschiedene Färbung in der Weise, daß das Zu sammenwohnen, wie auch der genossenschaftliche Zusammenschluß bald aus dem freien, immanenten Assoziationsbetriebe erfolgt 8 * ), bald unter einem von außen her ausgeübten Zwange vorgenommen wird"). Die hofrechtliche Theorie schneidet unter diesen Gesichtspunkten gerade für die Lederarbeiter am schlechtesten ab, da diese Handwerkerkategorie in den Arbeitshäusern der Karolinger in verschiedenen Räumen unter gebracht ist 10 ), und da gerade hier, wo eine etwas größere Anzahl gleich artiger Handwerker vorliegt, jede Spur von einer auch äußerlichen Anerkennung einer etwa bestehenden Organisation vollkommen fehlt. Die Einordnung der Handwerker in die Kastenordnungen des Altertums und vielleicht im Anschluß daran die Bildung von Handwerkerverbänden scheint nur in Ägypten und in Argos unabhängig von römischem Ein fluß geschehen zu sein; jedoch läßt sich eine historische Kontinuität mit römischen Collegien, in welchen gleich von Anfang an Gerber und Lederarbeiter auftreten"), nur au wenigen Stellen des nördlicheren Europas nachweisen. Einen weiteren Punkt von mehr politisch-sozialer Bedeutung bildet diegesellschaftlicheStellungdes Handwerkerstandes, welche in dem Maß der diesem zukommenden öffentlichen Befugnisse einen rechtlichen Aus druck findet. Es scheint bei den verschiedenen Entwicklungen der Gang insofern ein ähnlicher gewesen zu sein, als das ursprünglich mehr oder y Movers 1849, Bd. II, S. 522. -) Ebenda. -) Ebenda. *) Poland 1909, S. 116 f., 121 ff. °) Speck 1900, Bd. III, S. 248, 251; Marquardt 1882, S. 375. e ) Keutgen 1903, S. 143 ff. ’) Vgl. Büchsenschuß 1869, S. 1. 8 ) Vgl. Schurtz, Männerbünde, und Schurtz 1900, S. 164, 278; I. f. N. 1909, Bd. XXXVII, S. 721 ff. °) Keutgen 1903, S. 137; vgl. auch Speck 1900, Bd. III, S. 423; Bormans 1863, S. 30. ,0 ) Gareis 1895; ©sturer 1866, Bd.II, ©.189,139 f., 142,169,172; Mummen hoff 1901, S. 13; Keutgen 1903 bis S. 48, 55; I. f. N. 1909, Bd. XXXVII, S. 721 f. n ) Poland 1909, S. 125; Büchsenschütz 1869, S. 91; Blümner 1875, Bd. I, S. 275.